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Der öffentlich-rechtliche Rundfunk finanziert sich hauptsächlich durch Rundfunkgebühren. Haben Sie in Ihrem Haushalt Rundfunkempfangsgeräte (Radio, Fernseher, neuartige Rundfunkempfangsgeräte), müssen Sie diese anmelden und Gebühren an die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) bezahlen.

Für die Gebührenpflicht gilt:

  • Sie müssen grundsätzlich nur für ein Radio und ein Fernsehgerät Rundfunkgebühren zahlen.
    Zweitgeräte (z.B. zweiter Fernseher, Autoradio im privat genutzten Kraftfahrzeug) sind kostenlos.
    Für neuartige Rundfunkgeräte müssen Sie nur bezahlen, wenn Sie weder ein angemeldetes (Auto-)Radio noch einen angemeldeten Fernseher haben.
  • Für Rundfunkgeräte in Zweit- und Ferienwohnungen oder Wohnwagen müssen Sie bezahlen, auch wenn Sie an Ihrem Hauptwohnsitz Geräte angemeldet haben.
  • Bei Eheleuten, in der Regel auch bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften und eingetragenen Lebenspartnerschaften muss nur einer der beiden die ausschließlich privat genutzten Geräte anmelden.
    Ein in einem auf den (Ehe)Partner zugelassenen PKW eingebautes Radiogerät gilt auch dann als gebührenbefreites Zweitgerät, wenn der andere (Ehe)Partner die Radiogeräte in der gemeinsamen Wohnung angemeldet hat.

Verfahrensablauf

Für die Anmeldung Ihrer Rundfunkgeräte genügt ein formloses Schreiben. Schicken Sie es an die GEZ:

  • per Post (GEZ, 50656 Köln) oder
  • per Fax
    • Privatpersonen unter 018 59995 0105
    • geschäftliche Rundfunkteilnehmer unter 018 59995 0625

Die GEZ stellt im Internet ein Anmeldeformular zur Verfügung. Sie können sich auch elektronisch über das Internet anmelden.

Fristen

Sie müssen die Anmeldung unverzüglich vornehmen, sobald sich die Rundfunkgeräte in Ihrem Besitz befinden. Die Gebührenpflicht beginnt mit dem ersten Tag des Monats, in dem Sie ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithalten.

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

Die Rundfunkgebühr beträgt monatlich:

  • für Radio: 5,76 Euro (Grundgebühr)
  • für Fernsehen: 17,98 Euro (Grundgebühr plus Fernsehgebühr)
  • für Radio und Fernsehen: 17,98 Euro (Grundgebühr plus Fernsehgebühr)
  • für ein oder mehrere neuartige Rundfunkempfangsgeräte: 5,76 Euro

Sonstiges

Ändern sich Ihre Adresse, Ihr Name, Ihre Bankverbindung oder Ihre Zahlungsweise, müssen Sie diese Änderungen an die GEZ melden.

Haben Sie keine Rundfunkgeräte mehr, können Sie sich formlos schriftlich bei der GEZ abmelden. Die Gebührenpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem Sie die Abmeldung vorgenommen haben. Eine rückwirkende Abmeldung ist nicht möglich.

Ab 1. Januar 2013 wird die Rundfunkgebühr für Privatpersonen durch einen einheitlichen Rundfunkbeitrag pro Wohnung ersetzt. Näheres können Sie unter "www.rundfunkbeitrag.de" erfahren.

Rechtsgrundlage

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Hilfe & Tipps

  • Verwaltungsbegriffe erklärt
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Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Staatsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 02.03.2012 freigegeben.