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Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf können die Sonderschule besuchen. Dafür muss das Staatliche Schulamt den sonderpädagogischen Förderbedarf Ihres Kindes feststellen.

Den Besuch der Sonderschule können entweder Sie als Eltern oder die zuständige Grundschule beantragen.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für das Feststellungsverfahren sind:

  • Vorliegen oder Vermutung einer Behinderung oder eines sonderpädagogischen Förderbedarfs
  • Ein erfolgreicher Besuch einer allgemeinen Schule ist nicht zu erwarten.

Verfahrensablauf

Sind sich alle Beteiligten einig, dass Ihr Kind die Sonderschule besuchen soll, gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Sie beantragen die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs selbst beim Staatlichen Schulamt oder
  • Sie stellen zusammen mit der allgemeinen Schule einen gemeinsamen Antrag.

Ist das Staatliche Schulamt nicht der Ansicht, dass Ihr Kind die Sonderschule besuchen soll, führt es zunächst ein Beratungsgespräch mit Ihnen. Danach beauftragt es eine bisher nicht beteiligte Sonderschullehrkraft mit der weiteren Begutachtung.

Die Sonderschullehrkraft schreibt ein Gutachten.

Nach Abschluss des Feststellungsverfahrens benachrichtigt Sie das Staatliche Schulamt schriftlich

  • über die beabsichtigten Fördermaßnahmen und
  • den vorgeschlagenen Förderort.

Es stimmt diese Vorschläge mit Ihnen ab.

Erforderliche Unterlagen

falls die Schule den Antrag stellt: Pädagogischer Bericht

Hinweis: Hat der öffentliche Gesundheitsdienst Ihr Kind untersucht, muss das Staatliche Schulamt den ärztlichen Bericht dem Gutachten beifügen.

Kosten

keine

Sonstiges

Ausführliche Informationen über die Anmeldung zur Sonderschule erhalten Sie in der Verfahrensbeschreibung "Sonderschule - Kind für Aufnahme anmelden".

Rechtsgrundlage

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Hilfe & Tipps

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Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat dessen ausführliche Fassung am 20.02.2013 freigegeben.