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Wenn Sie in eine andere Gemeinde ziehen, müssen Sie sich innerhalb einer Woche an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden.

Verfahrensablauf

Sie können sich persönlich oder schriftlich anmelden. Für die Anmeldung müssen Sie den amtlich vorgeschriebenen Meldeschein ausfüllen.

Es gibt Gemeinden, die das Melderegister automatisiert führen. Dann kann vom Ausfüllen des Meldescheins abgesehen werden.

In manchen Gemeinden können Sie der Meldebehörde die erforderlichen Daten auch über das Internet senden.

Familienangehörige, die in derselben Wohnung wohnen, können einen Meldeschein gemeinsam verwenden.

Fristen

Innerhalb einer Woche nach Zuzug.

Erforderliche Unterlagen

Die Meldebehörde kann zusätzliche Unterlagen vom Antragsteller oder von der Antragstellerin verlangen. Dies sind häufig:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Ausweise der Familienmitglieder, wenn alle auf einem Meldeschein gemeldet werden
    • Kinderpass oder die Geburtsurkunde (für Kinder, die keinen Kinderpass besitzen)

Sie können den ausgefüllten Meldeschein auch mit der Post an die Gemeinde schicken. Dann müssen Sie für sich und alle anzumeldenden Familienmitglieder eine Kopie ihrer Ausweisdokumente beilegen.

Hinweis: Eine Abmeldebestätigung des letzten Wohnortes müssen Sie nicht vorlegen.

Tipp: Lassen Sie Ihre Ausweisdokumente am besten gleichzeitig mit der Anmeldung bei der Behörde Ihres neuen Wohnortes aktualisieren.

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

sofort

Sonstiges

Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung für Ihre Unterlagen.

Durch die Anmeldung werden Sie automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Dazu müssen Sie wahlberechtigt sein. Sie können an einer Wahl teilnehmen, wenn Sie seit mindestens drei Monaten im Wahlkreis wohnen.

Rechtsgrundlage

Contextspalte

 

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Hilfe & Tipps

  • Verwaltungsbegriffe erklärt
  • PLZ ermitteln
 
 

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Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 03.08.2012 freigegeben.