- Verfahren
- Formulare & Onlinedienste
- Zuständige Stelle
Inhalt
Wenn Sie in eine andere Gemeinde ziehen, müssen Sie sich innerhalb einer Woche an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden.
Verfahrensablauf
Sie können sich persönlich oder schriftlich anmelden. Für die Anmeldung müssen Sie den amtlich vorgeschriebenen Meldeschein ausfüllen.
Es gibt Gemeinden, die das Melderegister automatisiert führen. Dann kann vom Ausfüllen des Meldescheins abgesehen werden.
In manchen Gemeinden können Sie der Meldebehörde die erforderlichen Daten auch über das Internet senden.
Familienangehörige, die in derselben Wohnung wohnen, können einen Meldeschein gemeinsam verwenden.
Fristen
Innerhalb einer Woche nach Zuzug.
Erforderliche Unterlagen
Die Meldebehörde kann zusätzliche Unterlagen vom Antragsteller oder von der Antragstellerin verlangen. Dies sind häufig:
- Personalausweis oder Reisepass
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Ausweise der Familienmitglieder, wenn alle auf einem Meldeschein gemeldet werden
- Kinderpass oder die Geburtsurkunde (für Kinder, die keinen Kinderpass besitzen)
Sie können den ausgefüllten Meldeschein auch mit der Post an die Gemeinde schicken. Dann müssen Sie für sich und alle anzumeldenden Familienmitglieder eine Kopie ihrer Ausweisdokumente beilegen.
Hinweis: Eine Abmeldebestätigung des letzten Wohnortes müssen Sie nicht vorlegen.
Tipp: Lassen Sie Ihre Ausweisdokumente am besten gleichzeitig mit der Anmeldung bei der Behörde Ihres neuen Wohnortes aktualisieren.
Kosten
keine
Bearbeitungsdauer
sofort
Sonstiges
Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung für Ihre Unterlagen.
Durch die Anmeldung werden Sie automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Dazu müssen Sie wahlberechtigt sein. Sie können an einer Wahl teilnehmen, wenn Sie seit mindestens drei Monaten im Wahlkreis wohnen.