- Verfahren
- Formulare & Onlinedienste
- Zuständige Stelle
Inhalt
Für die Wasserversorgung Ihres Grundstückes ist das örtliche Versorgungsunternehmen zuständig. Meistens ist das ein städtischer Tochterbetrieb oder die Gemeinde.
Verfahrensablauf
Wenn Sie ein Haus, eine Wohnung, ein Gebäude oder ein Grundstück besitzen oder vermieten, müssen Sie einen Wasseranschluss bei der zuständigen Behörde anmelden.
Installationsbetriebe stellen den Antrag auf Wasserversorgung in Ihrem Auftrag beim Versorgungsunternehmen, wenn Sie den Anschluss einrichten lassen.
Um einen vorhandenen Anschluss zu nutzen, müssen Sie sich an das Versorgungsunternehmen wenden. Dann wird ein schriftlicher Versorgungsvertrag geschlossen. Sie können eine mündliche Vereinbarung zur Wasserversorgung treffen. Das Versorgungsunternehmen muss diese Vereinbarung dann schriftlich als Vertrag bestätigen.
Zur Abrechnung der Gebühren erhalten Sie üblicherweise einen Wasserzähler. Darauf muss die Menge des verbrauchten Wassers ablesbar sein. Sie müssen auch Abwassergebühren bezahlen. Die abgerechnete Abwassermenge entspricht meist der Menge des verbrauchten Frischwassers.
Erforderliche Unterlagen
Keine Angaben möglich
Kosten
Das Versorgungsunternehmen kann für die Einrichtung und Wartung des Anschlusses Kostenerstattung verlangen. Der Betrag kann allgemein (pauschal) festgelegt werden.
Rechtsgrundlage
- Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser
- Satzung der Gemeinde