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Haben Sie einen Anspruch auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme, den Sie in einem anderen EU-Land durchsetzen wollen? Dann können Sie einen Europäischen Zahlungsbefehl beantragen.

Das Mahnverfahren ist in allen EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme Dänemarks möglich.

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind:

  • Sie machen einen Anspruch auf Zahlung einer bestimmbaren Geldsumme geltend und diese ist fällig.
  • Ihr Zahlungsanspruch muss sich aufgrund einer "grenzüberschreitenden Rechtssache" im Zivil- und Handelsbereich ergeben.

Verfahrensablauf

Sie müssen den Europäischen Zahlungsbefehl mithilfe eines standardisierten Formblatts "Formblatt A – Antrag auf Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls" beantragen. Das Formular finden Sie auf den Seiten der Europäischen Kommission unter dem Stichwort "Formulare".

Wie, in welcher Sprache und auf welchem Weg Sie den Antrag einreichen können, kann je nach Mitgliedstaat unterschiedlich sein. Ob Sie den Antrag z.B. online, mit der Post oder per Fax übermitteln können, erfahren Sie unter dem Stichwort "Mitteilungen der Mitgliedstaaten". Dazu geben Sie den Mitgliedstaat, die Postleitzahl und die Kommune des Wohn- oder Geschäftssitzes des Schuldners oder der Schuldnerin ein.

Haben Sie den Antrag ordnungsgemäß gestellt, erlässt das Gericht den Europäischen Zahlungsbefehl und stellt ihn dem Schuldner oder der Schuldnerin zu.

Fristen

Ihr Zahlungsanspruch darf noch nicht verjährt sein.

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

Die Gerichtsgebühren des Europäischen Mahnverfahrens und des sich daran eventuell anschließenden Gerichtsverfahrens richten sich nach den nationalen Rechtsvorschriften.

Rechtsgrundlage

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Hilfe & Tipps

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Freigabevermerk

Der Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium hat dessen ausführliche Fassung am 01.10.2012 freigegeben.