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Das Land gewährt im Rahmen der Haushaltsmittel Zuwendungen für Sach- und Personalkosten bei Sprachfördermaßnahmen im Rahmen der außerschulischen und außerunterrichtlichen (schulbegleitenden) Hausaufgaben-, Sprach- und Lernhilfe (HSL).

Die Zuwendung können erhalten:

  • geeignete juristische Personen (z.B. Gemeinden, Kirchengemeinden, gemeinnützige Einrichtungen der Wohlfahrtspflege, eingetragene Vereine)
  • geeignete natürliche Personen (Privatpersonen)

Die Förderung beträgt:

  • für Fördergruppen mit zwei bis fünf Kindern höchstens 800 Euro je Fördermaßnahme
  • für Fördergruppen mit sechs bis acht Kindern höchstens 960 Euro je Fördermaßnahme

Der Bewilligungszeitraum umfasst ein Schuljahr.

Die HSL soll vor allem folgenden Kindern mit Bedarf an zusätzlicher Sprachförderung, besonders Kindern mit Migrationshintergrund, die Integration in das deutsche Schul- und Bildungssystem sowie das Einüben sozialen Verhaltens ermöglichen:

  • Grundschülerinnen und Grundschüler
  • Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 6 der Haupt- und Werkrealschule
  • Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschule
  • Sonderschülerinnen und Sonderschüler

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Förderung sind:

  • Stellungnahme des Bürgermeisteramtes zum Antrag, vor allem zur Geeignetheit des Trägers beziehungsweise Antragstellers
  • Die Maßnahme
    • muss (mindestens) 80 Zeitstunden umfassen und
    • darf zehn Zeitstunden pro Woche mit höchstens drei Zeitstunden pro Tag nicht überschreiten.
  • Die Gruppengröße ist auf höchstens acht Kinder beschränkt.
  • Die Maßnahme muss
    • grundsätzlich in den Räumlichkeiten der Schule beziehungsweise in deren Nähe stattfinden,
    • auf den Bildungsplan und den speziellen Sprachförderbedarf des Kindes abgestimmt sein (eine entsprechende Bestätigung der Schule ist erforderlich) und
    • auf Deutsch durchgeführt werden.
  • Sie planen, organisieren und führen die Maßnahmen in enger Zusammenarbeit mit der Schule durch.

Verfahrensablauf

Der Träger muss den Förderantrag über die Gemeinde- oder die Stadtverwaltung bei der Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank (L-Bank) stellen. Für die Bewilligung der Zuwendungen ist die L-Bank zuständig.

Fristen

im Schuljahr 2012/13:

  • Antrag für den Bewilligungszeitraum 1. August 2012 bis 31. Dezember 2012:
    • bis spätestens 31. Oktober 2012 bei der zuständigen Gemeindeverwaltung und
    • bis spätestens 30. November 2012 bei der L-Bank
  • Verwendungsnachweis für den Bewilligungszeitraum 1. August 2012 bis 31. Dezember 2012 bis spätestens 31. März 2013 bei der L-Bank
  • Antrag für den Bewilligungszeitraum 1. Januar 2013 bis 31. Juli 2013:
    • bis spätestens 28. Januar 2013 bei der zuständigen Gemeindeverwaltung und
    • bis spätestens 28. Februar 2013 bei der L-Bank
  • Verwendungsnachweis für den Bewilligungszeitraum 1. Januar 2013 bis 31. Juli 2013 bis spätestens Oktober 2013 bei der L-Bank

ab dem Schuljahr 2013/14:

  • Antrag
    • bis spätestens 31. Oktober des Bewilligungszeitraums bei der zuständigen Gemeindeverwaltung und
    • bis spätestens 30. November des Bewilligungszeitraums bei der L-Bank
  • Verwendungsnachweis bis spätestens 31. Oktober des Jahres, in dem der Bewilligungszeitraum endet, bei der L-Bank

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Bestätigung der Schule über die enge Zusammenarbeit mit dem HSL-Träger
  • Bestätigung der Schule, dass die Kriterien erfüllt sind (das heißt, dass Sie die Fördermittel zu dem vorgeschriebenen Zweck verwenden)

Tipp: Alle maßgeblichen Unterlagen zur Förderung von HSL-Maßnahmen und weitere Informationen hierzu können Sie auf den Internetseiten der L-Bank abrufen.

Bearbeitungsdauer

Die L-Bank zahlt die Zuwendungen frühestens zum 1. Februar des Bewilligungszeitraums aus.

Rechtsgrundlage

Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der außerschulischen und außerunterrichtlichen (schulbegleitenden) Hausaufgaben-, Sprach- und Lernhilfe (HSL-Richtlinie)

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Hilfe & Tipps

  • Verwaltungsbegriffe erklärt
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Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat dessen ausführliche Fassung am 12.09.2012 freigegeben.