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Viele Menschen, die an besonders schweren Krankheiten leiden (z.B. Leber-, Herz-, Nieren- oder Lungenerkrankungen), können nur mithilfe einer Organverpflanzung gerettet werden.

Mit einem Organspende-Ausweis können Sie

  • einer Organ- oder Gewebeentnahme nach Ihrem Tod zustimmen,
  • ihr widersprechen,
  • Ihre Zustimmung auf bestimmte Organe oder Gewebe beschränken oder
  • die Entscheidung auf Angehörige oder Vertrauenspersonen übertragen.

Ihr Organspende-Ausweis bleibt so lange gültig, wie Sie es wünschen. Wenn Sie einen Organspende-Ausweis ausfüllen, werden Ihre persönlichen Daten nicht registriert. Sie können Ihre Entscheidung daher jederzeit ändern, indem Sie Ihren Ausweis vernichten oder einen neuen ausfüllen.

Achtung: Ihre Krankenkasse ist verpflichtet, Sie (ab dem Alter von 16 Jahren) regelmäßig über die Organ- und Gewebespende zu informieren. Sie muss Ihnen geeignete Aufklärungsunterlagen zur Verfügung stellen und Sie bei Fragen kompetent beraten. Die Krankenkasse fordert Sie auf Ihre Haltung zur Organ- und Gewebespende - am besten in einem Organspende-Ausweis - zu dokumentieren. Die Erklärung ist freiwillig.

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind:

  • für die Einwilligung und die Übertragung der Entscheidung zur Organ- oder Gewebespende: Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
  • für den Widerspruch zur Organ- oder Gewebespende: Sie müssen mindestens 14 Jahre alt sein.

Verfahrensablauf

Den Organspende-Ausweis können Sie auf den Seiten des Sozialministeriums herunterladen, ausdrucken und selbst ausfüllen. Sie erhalten ihn außerdem kostenlos

Sie können Ihre Einwilligung zur Organspende auch in einem formlosen Schreiben festlegen oder mit Ihren Angehörigen besprechen.

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

§§ 1 - 7 Transplantationsgesetz (TPG)

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Hilfe & Tipps

  • Verwaltungsbegriffe erklärt
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Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 06.05.2013 freigegeben.