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Möchten Sie ein Grundstück kaufen? Dann müssen Sie den Kaufvertrag über ein Grundstück notariell beurkunden lassen.

Verfahrensablauf

Sie müssen einen Notar oder eine Notarin mit der Beurkundung Ihres Kaufvertrages beauftragen. Der Notar oder die Notarin entwirft den Kaufvertrag und bringt die Wünsche der Beteiligten in eine rechtlich einwandfreie Form. Nach Abstimmung möglicher Änderungswünsche erfolgt die Beurkundung. Zum Beurkundungstermin müssen beide Vertragsparteien im Notariat erscheinen.

Bei der Beurkundung

  • befragt der Notar oder die Notarin die Beteiligten über ihren Willen,
  • klärt den Sachverhalt,
  • belehrt die Beteiligten über die rechtliche Tragweite des Geschäftes und
  • gibt ihre Erklärungen klar und unzweideutig in der Niederschrift über die Verhandlung wieder.

Der Notar oder die Notarin liest Ihnen die Niederschrift vor. Sie müssen diese genehmigen und unterschreiben.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung

Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.

Kosten

Die Kosten der notariellen Beurkundung sind in der Kostenordnung festgelegt. Sie richten sich nach dem Wert des Grundstücks.

Rechtsgrundlage

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Hilfe & Tipps

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Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium hat dessen ausführliche Fassung am 26.06.2012 freigegeben.