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Für werdende Mütter gibt es zahlreiche gesetzliche Schutzbestimmungen. Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, genießen während der Schwangerschaft und vier Monate nach der Geburt einen besonderen Schutz vor Kündigung, vor finanziellen Einbußen und vor Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz.

Das Mutterschutzgesetz gilt für

  • Frauen, die in der Bundesrepublik Deutschland in einem Arbeitsverhältnis oder einem Probearbeitsverhältnis stehen oder einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen,
  • Haushaltsgehilfinnen und Heimarbeiterinnen sowie
  • Frauen, die sich noch in der beruflichen Ausbildung befinden.

Das Mutterschutzgesetz gilt nicht für Schülerinnen, Studentinnen, Hausfrauen und Selbständige. Für Beamtinnen und Richterinnen gelten vergleichbare Regelungen.

Tipp: Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Sozialministeriums in der Broschüre "Mutterschutz und Elternzeit".

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Hochschwangere fasst sich an den Bauch
 
 

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Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat ihn am 25.08.2011 freigegeben.