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Einrichtungen zur Kinderbetreuung können von unterschiedlichen Anbietern – sogenannten Trägern – unterhalten werden. Beispiele sind:

  • Gemeinden
  • Träger der freien Jugendhilfe
    • Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts
    • Verbände der freien Wohlfahrtspflege (z.B. Caritas, Diakonie, Arbeiterwohlfahrt)
    • sonstige anerkannte Träger der freien Jugendhilfe (z.B. eingetragene Vereine)
    • Studentenwerke
  • Unternehmen als betriebliche Kindertageseinrichtungen
  • privat-gewerbliche Anbieter, die die rechtlichen und fachlichen Voraussetzungen für den Betrieb der Einrichtung erfüllen

Der Betrieb einer Einrichtung zur Kinderbetreuung ist genehmigungspflichtig. Die Erteilung einer Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt (Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg – KVJS) ist an viele Voraussetzungen gebunden.

Ausgenommen von dieser Erlaubnispflicht sind Betreiber folgender Einrichtungen:

  • Jugendfreizeit- oder Jugendbildungseinrichtungen, Jugendherbergen oder Schullandheime
  • Schülerheime, die der Landesschulaufsicht unterstehen
  • Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, die keine Aufgaben der Jugendhilfe erfüllen, wenn sie
    • unter entsprechender gesetzlicher Aufsicht stehen oder
    • der Aufnahme von Kindern und Jugendlichen im Rahmen des Hotel- und Gaststättengewerbes dienen

Neben den Anforderungen des Landesjugendamts müssen beim Bau von Kindertageseinrichtungen auch Anforderungen anderer Behörden beachtet werden, beispielsweise Hygienebestimmungen oder bauliche Anforderungen (z.B. Fluchtwege).

Tipp: Hinweise zu den Anforderungen finden Sie in der Broschüre "Der Bau von Tageseinrichtungen für Kinder" und der Broschüre "Kinderkrippen und betreute Spielgruppen" des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales sowie in der "Unfallverhütungsvorschrift Kindertageseinrichtungen", der dazugehörigen "Regel Kindertageseinrichtungen" und der Broschüre "Sicherheit fördern im Kindergarten" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Ansprechpartner für Anbieter von Kindertageseinrichtungen finden Sie auf den Seiten des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg.

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Drei Kleinkinder spielen unter Aufsicht einer Erzieherin
 
 

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Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium und das Sozialministerium haben ihn am 05.07.2012 freigegeben.