Zum Inhalt
  • Basisinfo
  • Verfahren
  • Formulare & Onlinedienste
  • Zuständige Stelle

Inhalt


Eine Alternative zur Betreuung des Kindes in einer Tageseinrichtung ist die Betreuung durch eine geeignete Tagespflegeperson. Kindertagespflege bedeutet, dass ein Kind für einen Teil des Tages oder ganztags im Haushalt der Tagespflegeperson, in der Wohnung seiner Eltern oder in anderen geeigneten Räumen betreut und gefördert wird. Dabei darf die Tagespflegeperson gleichzeitig nicht mehr als fünf fremde Kinder betreuen. Das Kind wird damit in einem familiären Rahmen betreut. Die Betreuungszeiten sind flexibel.

Vereinbarungen und Absprachen wie beispielsweise Eingewöhnungsphase, Betreuungszeiten, Urlaubszeiten, Vollmacht für einen Arztbesuch oder Kündigung sollten Sie schriftlich in einem Betreuungsvertrag festhalten.

Tipp: Bei der Suche nach einer geeigneten Tagespflegeperson helfen Ihnen die Jugendämter oder Tagesmüttervereine. Sie vermitteln geeignete Tagespflegepersonen und bieten auch nach der erfolgten Vermittlung sowohl Ihnen als auch der Tagespflegeperson Beratung und Begleitung an, beispielsweise bei Fragen zum Betreuungsvertrag oder zur Haftung.

Im Handbuch Kindertagespflege, herausgegeben vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, finden Sie weitere Informationen zur Kindertagespflege.

Contextspalte


Drei Kleinkinder spielen unter Aufsicht einer Erzieherin
 
 

Ort wählen

Geben Sie hier einen Ort an. Für diesen Ort liefert service-bw genau die Informationen und Anlaufstellen, die Sie brauchen.

 
 

Hilfe & Tipps

  • Verwaltungsbegriffe erklärt
  • PLZ ermitteln
 

Bei Anklicken des Links wird ein PDF-Dokument mit allen Texten und verknüpften Verfahren der Lebenslage Kinderbetreuung erstellt.

 
 

Empfohlene Links

 
 

Lesezeichen setzen bei

 
 

Ihre Bewertung dieser Seite





 
 
 

Ideen, Fragen, Kritik?

Sie haben eine Idee, wie die Landesverwaltung Ihre Leistungen in der Lebenslage Kindertagespflege durch Tagespflegepersonen noch bürgerfreundlicher, günstiger oder einfacher erbringen kann? Dann sind Sie hier an der richtigen Adresse.

 
 

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat ihn am 13.08.2012 freigegeben.