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Wenn Sie die Zulassungsbescheinigungen Teil I (früher: Fahrzeugschein) oder Teil II (früher: Fahrzeugbrief) verlieren, erhalten Sie Ersatzdokumente. Dies gilt auch bei Verlust alter Fahrzeugdokumente (Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief).

Was Sie bei deren Beantragung auf keinen Fall vergessen dürfen und an wen Sie sich wenden sollen, erfahren Sie in der jeweiligen Verfahrensbeschreibung.

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Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat ihn am 03.11.2010 freigegeben.