Zum Inhalt
  • Basisinfo
  • Verfahren
  • Formulare & Onlinedienste
  • Zuständige Stelle

Inhalt

Während eine Namensänderung im Führerschein nicht vorgeschrieben ist, müssen Sie die Namens- und/oder Adressänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (früher: Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) durchführen lassen.

Für bestimmte technische Änderungen am Kraftfahrzeug wird eine neue Betriebserlaubnis oder eine Abnahmebestätigung notwendig.

In den Verfahrensbeschreibungen dieser Rubrik erhalten Sie Informationen darüber, worauf Sie bei solchen Änderungen achten müssen.

Zu den Verfahren

Contextspalte


Spielzeugautos
 
 

Ort wählen

Geben Sie hier einen Ort an. Für diesen Ort liefert service-bw genau die Informationen und Anlaufstellen, die Sie brauchen.

 
 

Hilfe & Tipps

  • Verwaltungsbegriffe erklärt
  • PLZ ermitteln
 

Bei Anklicken des Links wird ein PDF-Dokument mit allen Texten und verknüpften Verfahren der Lebenslage Fahrzeuge erstellt.

 
 

Lesezeichen setzen bei

 
 

Ihre Bewertung dieser Seite





 
 
 

Ideen, Fragen, Kritik?

Sie haben eine Idee, wie die Landesverwaltung Ihre Leistungen in der Lebenslage Änderung von Einträgen noch bürgerfreundlicher, günstiger oder einfacher erbringen kann? Dann sind Sie hier an der richtigen Adresse.

 
 

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat ihn am 03.11.2010 freigegeben.