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Bei stationärer Pflege zahlen die Pflegekassen für pflegebedingte Aufwendungen, Aufwendungen für die medizinische Behandlungspflege und soziale Betreuung im Heim nach Pflegestufen gestaffelte monatliche Pauschalbeträge.

Monatliche Pauschalbeträge

  • Pflegestufe I (erheblich pflegebedürftig): 1.023 Euro
  • Pflegestufe II (schwer pflegebedürftig): 1.279 Euro
  • Pflegestufe III (schwerst pflegebedürftig): 1.550 Euro
  • in Härtefällen: 1.918 Euro

Betreuungsbedarf

Vergleichbar mit dem Betreuungsbedarf für demenziell erkrankte Menschen bei der häuslichen Pflege unterstützt die Pflegekasse ähnliche Angebote in Heimen. Heime können, zulasten der Pflegeversicherung, demenziell erkrankten Menschen spezielle Angebote zur zusätzlichen Betreuung und Aktivierung anbieten, die durch zusätzliche Assistenzkräfte erbracht werden.

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Eine Frau sitzt im Rollstuhl, daneben ein Mann auf einer Bank
 
 

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Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat ihn am 04.06.2012 freigegeben.