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Ein weiteres Förderinstrument zur Integration - vor allem besonders beeinträchtigter Menschen mit schweren Behinderungen - in den allgemeinen Arbeitsmarkt stellt die Förderung von sogenannten Integrationsprojekten dar.

Integrationsprojekte sind rechtlich und wirtschaftlich selbständige Unternehmen (Integrationsunternehmen) oder unternehmensinterne Betriebe (Integrationsbetriebe) oder Abteilungen (Integrationsabteilungen) zur Beschäftigung von Menschen mit schweren Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, deren Eingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufgrund von Art oder Schwere der Behinderung oder sonstiger Umstände trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten und des Einsatzes von Integrationsfachdiensten auf besondere Schwierigkeiten stößt.

Die Integrationsprojekte dienen insbesondere zur Eingliederung von in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) beschäftigten Menschen mit schweren Behinderungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt.

Bei den Integrationsprojekten handelt es sich um eine durch das Schwerbehindertenrecht geregelte Form der Beschäftigung für Menschen mit schweren Behinderungen, die rechtlich dem allgemeinen Arbeitsmarkt zuzurechnen ist.

Zielgruppen

Integrationsprojekte sollen insbesondere folgende Gruppen von besonders betroffenen Menschen mit schweren Behinderungen beschäftigen und qualifizieren:

  • Schwerbehinderte Menschen mit geistiger oder seelischer Behinderung oder einer schweren Körper-, Sinnes- oder Mehrfachbehinderung. Dabei muss sich die Behinderung für eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt außerhalb eines Integrationsprojektes besonders nachteilig auswirken.
  • Menschen mit schweren Behinderungen, die nach zielgerichteter Vorbereitung in einer WfbM oder in einer psychiatrischen Einrichtung für einen Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt in Betracht kommen.
  • Abgängerinnen und Abgänger mit schweren Behinderungen von Sonderschulen mit der Aussicht auf eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

Aufgaben

  • Integrationsunternehmen bieten den Menschen mit schweren Behinderungen Beschäftigung und arbeitsbegleitende Betreuung an, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Fort- und Weiterbildung oder Gelegenheit zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen.
  • Integrationsunternehmen unterstützen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit schweren Behinderungen bei der Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und bieten vorbereitende Maßnahmen für eine Beschäftigung in einem Integrationsprojekt.

Integrationsunternehmen beschäftigen zu mindestens 25 Prozent Menschen mit schweren Behinderungen der Zielgruppe. Ihr Anteil an allen beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern soll aber 50 Prozent nicht übersteigen.

Integrationsprojekte können aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe gefördert werden, beispielsweise für Aufbau, Erweiterung, Modernisierung und Ausstattung einschließlich betriebswirtschaftlicher Beratung. Rechtsgrundlage für Integrationsprojekte und deren Unterstützung ist das Sozialgesetzbuch IX.

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Eine Frau sitzt im Rollstuhl, daneben ein Mann auf einer Bank
 
 

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Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg hat ihn am 26.03.2012 freigegeben.