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Je nach Schwere der Beeinträchtigung und dem vergebenen Merkzeichen können die Inhaber eines Schwerbehindertenausweises zum Beispiel kostenlos mit Bus und Bahn fahren. Wenn sie dazu einen Begleiter brauchen, muss auch dieser unter Umständen nichts bezahlen.

Eine außergewöhnliche Gehbehinderung berechtigt auch dazu, auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen zu parken. Unter bestimmten Voraussetzungen können schwerbehinderte Menschen die Kosten für ein Auto teilweise von der Steuer absetzen. Die Kfz-Steuer ist für sie ermäßigt oder fällt ganz weg.

Weitere Informationen über Hilfen, die Sie in Anspruch nehmen können, wenn Sie im Alltag unterwegs sind oder verreisen wollen, finden Sie in den jeweiligen Kapiteln.

Wissenswertes zum Thema "Verkehr und Verkehrswege" können Sie in unserer gleichnamigen Lebenslage nachlesen.

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Eine Frau sitzt im Rollstuhl, daneben ein Mann auf einer Bank
 
 

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Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat ihn am 09.07.2012 freigegeben.