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Schwerbehinderte Menschen haben einen gesetzlichen Anspruch auf Hilfen und Vergünstigungen. Auch behinderte Menschen sollen ein selbstbestimmtes Leben führen und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.

Auf den folgenden Seiten haben wir für Sie die wichtigsten Erleichterungen und Hilfen (auch Nachteilsausgleiche genannt) und die dazugehörigen Verfahren zusammengestellt:

  • Das Steuerrecht trägt dazu bei, Nachteile von Menschen mit Behinderung in finanzieller Hinsicht zu mildern, indem es unter bestimmten Voraussetzungen Erleichterungen gewährt.

  • Je nach Schwere der Beeinträchtigung können Inhaber eines Schwerbehindertenausweises kostenlos mit Bus und Bahn fahren. Wenn sie dazu einen Begleiter brauchen, muss auch dieser nichts bezahlen. Eine außergewöhnliche Gehbehinderung berechtigt auch dazu, auf Behindertenparkplätzen zu parken. Mehr zum Thema wird im Kapitel "Mobilität für behinderte Menschen" erklärt.

  • "Rund ums Wohnen" bietet unter anderem umfangreiche Informationen dazu, welche Unterstützung schwerbehinderten Menschen bei einem Wohnungsumbau mit behindertengerechter Ausstattung zusteht. Darüber hinaus liefert das Kapitel Hinweise und Tipps zu weiteren Fördermöglichkeiten.

  • Unter bestimmten Umständen kommt Ihre Krankenkasse auch für Krankenfahrten auf. In Ausnahmefällen können Fahrten mit Taxis oder Mietwagen bezahlt werden. Grundlegende Informationen zum freiwilligen Beitritt zur gesetzlichen Krankenkasse bietet das Kapitel "Krankenversicherung".

  • Wenn Sie Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung oder Rentenversicherung sind, müssen Sie für Heilbehandlungen oder zu stationären Leistungen zur medizinischen Rehabilitation in der Regel Zuzahlungen leisten. Von dieser Regelung gibt es allerdings Ausnahmen. Welche das sind, lesen Sie den entsprechenden Verfahrensbeschreibungen.

  • Während eines Kuraufenthalts muss in Kurorten meist eine Kurtaxe entrichtet werden. Schwerbehinderte Menschen erhalten in der Regel eine Ermäßigung bei der Zahlung der Kurtaxe von bis zu 50 Prozent aufgrund ihrer höheren Kurbedürftigkeit. Für die Gewährung und die genaue Höhe der Ermäßigung sind die Kurverwaltungen zuständig. Als Legimitation für die Inanspruchnahme reicht in der Regel Ihr Schwerbehindertenausweis aus.

  • Im Arbeitsleben gilt für schwerbehinderte Menschen ein besonderer Kündigungsschutz. Sie haben zudem zusätzlichen Urlaub von einer Woche pro Jahr, sind von Mehrarbeit freigestellt und haben Anspruch auf begleitende Hilfe am Arbeitsplatz.

  • Hör- oder sprachbehinderte Eltern von nicht hör- oder sprachbehinderten Kindern können die Kosten für Gebärdensprachdolmetscher anlässlich von Elternabenden oder notwendigen Eltern-Lehrer-Gesprächen erstattet bekommen. Die Bewilligung des Einsatzes von Gebärdensprachdolmetschern beziehungsweise die Übernahme der Zusage für eine entsprechende Kostenerstattung übernimmt der Landesverband der Gehörlosen Baden-Württemberg e.V., bei dem Sie den Antrag direkt stellen können.

  • Hör- und sprachbehinderte Menschen können im Notfall die Polizei oder andere Hilfs- und Rettungsdienste über den Faxnotruf 110 erreichen.

Tipp: Eine Übersicht über Nachteilsausgleiche für behinderte Menschen finden Sie auf den Seiten des Regierungspräsidiums Stuttgart.

Auf welche Hilfen und Vergünstigungen Sie noch Anspruch haben, erklären die entsprechenden Verfahrensbeschreibungen.

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Eine Frau sitzt im Rollstuhl, daneben ein Mann auf einer Bank
 
 

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Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat ihn am 26.03.2012 freigegeben.