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Auch wenn die Prüfungsordnung für Ihren Studiengang einen Auslandsaufenthalt nicht vorschreibt oder überhaupt nicht erwähnt, sollten Studierende heute dem Umstand Rechnung tragen, dass durch die Globalisierung der Bedarf an Fachkräften mit Sprachkenntnissen und Auslandserfahrung steigt. Gefragt wird immer mehr Verständnis für die Mentalität und Kultur anderer Länder, Mobilität, Flexibilität oder der Einblick in das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben anderer Länder. Abgesehen hiervon sind die meisten Studiengänge nur erfolgreich zu absolvieren, wenn auch fremdsprachige Fachliteratur herangezogen werden kann.

Ein Aufenthalt lässt sich beispielsweise nach Bestehen eines bestimmten Studienabschnitts (z.B. nach der Zwischenprüfung) oder auch nach dem ersten Studienabschluss (Bachelor) einplanen. Immer mehr Hochschulen bieten auch integrierte Auslandsaufenthalte im Rahmen von Internationalen Studiengängen an, die teilweise auch zu gemeinsamen oder doppelten Abschlüssen mit einer ausländischen Hochschule führen.

Die Vorbereitung auf Ihren Auslandaufenthalt – unabhängig davon, ob Sie diesen zum Studieren oder Absolvieren eines Praktikums nutzen wollen – sollte mindestens ein Jahr vorher beginnen. Damit stellen Sie sicher, dass der Aufenthalt Ihrem Studium auch nützlich ist oder es sinnvoll ergänzt.

Tipp: Über verschiedene Auslandsprogramme oder Partner Ihrer Hochschule erhalten Sie Informationen bei Ihrer Hochschule (beim Akademischen Auslandsamt/Auslandsbeauftragten der Studienakademie der Dualen Hochschule). Im Portal www.studieninfo-bw.de finden Sie eine Adressenliste und die Informationsbroschüre „Studieren im Ausland“ zum Herunterladen. Weitere Informationen bietet der Deutsche Akademische Austauschdienst.

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Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst hat ihn am 21.06.2011 freigegeben.