- Basisinfo
- Verfahren
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- Zuständige Stelle
Inhalt
Die allgemeine Hochschulreife können Sie folgendermaßen erreichen:
- Bestehen der Abiturprüfung an Gymnasien (in Normal- oder Aufbauform)
- Bestehen der Abiturprüfung an einer Gemeinschaftsschule mit Sekundarstufe II (erstmalig im Jahr 2021)
- Bestehen der Abiturprüfung an beruflichen Gymnasien (in dreijähriger Aufbauform oder in sechsjähriger Aufbauform)
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zweiter Bildungsweg:
- Abendgymnasium
- Kolleg
- Technische Oberschule, Wirtschaftsoberschule oder Berufsoberschule für Sozialwesen
- Bestehen der Abiturprüfung als Schulfremdenprüfung
Die allgemeine Hochschulreife berechtigt zum Studium aller Studiengänge an den Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland sowie zum Studium an Berufsakademien.
Zu den Verfahren
- Abendgymnasium - Aufnahme beantragen
- Aufnahme in die Berufsoberschule - beantragen
- Berufliches Gymnasium (dreijährige Aufbauform) - Aufnahme beantragen
- Berufliches Gymnasium (sechsjährige Aufbauform) - Aufnahme beantragen
- Gymnasium - Kind für Aufnahme anmelden
- Kolleg - anmelden
- Schulfremdenprüfung beantragen