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Die allgemeine Hochschulreife können Sie folgendermaßen erreichen:

  • Bestehen der Abiturprüfung an Gymnasien (in Normal- oder Aufbauform)
  • Bestehen der Abiturprüfung an einer Gemeinschaftsschule mit Sekundarstufe II (erstmalig im Jahr 2021)
  • Bestehen der Abiturprüfung an beruflichen Gymnasien (in dreijähriger Aufbauform oder in sechsjähriger Aufbauform)
  • zweiter Bildungsweg:
    • Abendgymnasium
    • Kolleg
    • Technische Oberschule, Wirtschaftsoberschule oder Berufsoberschule für Sozialwesen
  • Bestehen der Abiturprüfung als Schulfremdenprüfung

Die allgemeine Hochschulreife berechtigt zum Studium aller Studiengänge an den Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland sowie zum Studium an Berufsakademien.

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Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat ihn am 04.03.2013 freigegeben.