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Die fachgebundene Hochschulreife können Sie folgendermaßen erreichen:

  • Bestehen der Abschlussprüfung an einer Berufsoberschule (Technische Oberschule, Wirtschaftsoberschule, Berufsoberschule für Sozialwesen)
  • Bestehen der Laufbahnprüfung im Rahmen der Ausbildung zur Fachlehrkraft für musisch-technische Fächer an einem pädagogischen Fachseminar
  • Bestehen der Laufbahnprüfung für Fachlehrkräfte an Sonderschulen beziehungsweise für Technische Lehrerinnen und Technische Lehrer an Sonderschulen
  • Bestehen der Abschlussprüfung der ehemaligen staatlichen hauswirtschaftlichen Seminare für das Studium verwandter Fächer
  • Bestehen der Abschlussprüfung eines künstlerischen Studiengangs (z.B. Ballett) an einer staatlichen Hochschule oder staatlich anerkannten Hochschule, aufgrund dessen die allgemeine Hochschulreife nicht zuerkannt werden kann.
    (Nach der Studien- und Prüfungsordnung wurden keine wissenschaftlichen  oder nicht rein künstlerische Studienleistungen im Umfang von mindestens 45 Leistungspunkten (ECTS) erbracht.)
  • Bestehen der Abschlussprüfung eines Studiengangs an der Pop-, Film- oder Theaterakademie, aufgrund dessen die allgemeine Hochschulreife nicht zuerkannt werden kann.
    (Nach der Studien- und Prüfungsordnung wurden keine wissenschaftlichen  oder nicht rein künstlerische Studienleistungen im Umfang von mindestens 45 Leistungspunkten (ECTS) erbracht.)

Die fachgebundene Hochschulreife (mit Nachweis einer Fremdsprache) berechtigt – je nach Schultyp, an dem sie erworben wird – zum Studium bestimmter Studiengänge an Hochschulen und zum Studium in bestimmten Ausbildungsbereichen der Dualen Hochschule.

Achtung: Die Studienberechtigungen gelten teilweise nur für Baden-Württemberg.

Tipp: Die Studienmöglichkeiten mit fachgebundener Hochschulreife finden Sie online unter www.studieninfo-bw.de. Allgemeines zur Ausbildung von Fachlehrkräften für musisch-technische Fächer an pädagogischen Fachseminaren finden Sie auf den Seiten des Kultusportals Baden Württemberg.

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Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat ihn am 04.10.2012 freigegeben.