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Eine Unternehmensgründung im Bereich der Land- und Forstwirtschaft müssen Sie beim Finanzamt anzeigen und die Einkünfte versteuern. Eine Anmeldung beim Gewerbeamt ist nicht erforderlich.

Zur Ausübung der Land- und Forstwirtschaft benötigen Sie keinen besonderen Berufsabschluss. Trotzdem müssen Sie vielfältige rechtliche Vorgaben wie beispielsweise Umweltschutz, Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit beachten.

Landwirtinnen und Landwirte können unter bestimmten Voraussetzungen Ausgleichsleistungen und Direktzahlungen erhalten. Auskunft erhalten Sie bei den unteren Landwirtschaftsbehörden bei den Landratsämtern.

Im Gegensatz zu anderen selbständigen Berufen besteht in der Land‑ und Forstwirtschaft eine eigenständige soziale Sicherung. Wenden Sie sich für nähere Informationen an die landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger in Baden-Württemberg und die Kreisstellen der Bauernverbände.

In steuerlichen Fragen und ähnlichen Dienstleistungen können Ihnen Landwirtschaftliche Buchstellen weiterhelfen. Auch die Bauernverbände unterhalten solche Buchstellen. Landwirtschaftliche Buchstellen bieten neben den Kernbereichen Buchführung und Steuerberatung auch Hilfen im Bereich Gesellschaftsgründungen, Betriebsübergaben, Nachfolgeregelungen und Hofübergaben an.

Tipp: Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bietet die Broschüre "Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen", die speziell auf die Förderprogramme für landwirtschaftliche Unternehmen eingeht. Weitere Förderinformationen finden Sie im Förderwegweiser des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Die Einrichtungen der Landwirtschaftsverwaltung veröffentlichen Fachbeiträge im Onlineportal "Infodienst Landwirtschaft – Ernährung – Ländlicher Raum". Der Landesbauernverband in Baden-Württemberg e.V. bietet über die Kreisbauernverbände vor Ort Beratung und weitere Serviceleistungen an.

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Junger Mann in Anzug und Krawatte in Startposition auf einer Tartanbahn
 
 

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Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat ihn am 03.02.2012 freigegeben.