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Die Hauptuntersuchung (HU) ist in Deutschland die wichtigste gesetzlich vorgeschriebene Fahrzeuguntersuchung, wenn es um die Sicherheit und Umweltverträglichkeit Ihres Fahrzeugs im Straßenverkehr geht. Sie dient der Feststellung der Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs.

Achtung: Seit dem 1. Januar 2010 ist die Abgasuntersuchung (AU) als eigenständiges Modul in die Hauptuntersuchung integriert. Bei getrennter Durchführung darf zwischen den beiden Untersuchungen maximal ein Monat liegen. "Alte" AU-Plaketten entfallen und werden bei der nächsten Hauptuntersuchung entfernt.

An der Eintragung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) und an der runden Prüfplakette auf dem hinteren Kennzeichen ist festzustellen, wann die nächste HU fällig ist. Der Untersuchungsbericht über die HU ist bis zur nächsten HU aufzubewahren und auf Verlangen auszuhändigen. Neufahrzeuge müssen in der Regel erstmals nach drei Jahren zur HU, danach sind die Untersuchungen alle zwei Jahre bei der Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr oder einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen. Informationen dazu finden Sie im Kapitel "Weiterführende Informationen und Links".

Bestimmte gewerblich genutzte Pkw, Omnibusse, Lkw und Anhänger über 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse müssen jedes Jahr zur HU.

Hinweis: Die Prüfplakette für die HU wird mit Ablauf des jeweils angegebenen Monats ungültig. Die Untersuchungen sind daher spätestens zum genannten Datum durchzuführen. Eine Fristverlängerung für die HU durch Verschieben des Vorführtermins ist nicht mehr möglich.

Der Fahrzeughalter muss die Mängel, die im Rahmen der HU festgestellt wurden, unverzüglich beheben. Bei verlangter Nachuntersuchung ist das Fahrzeug spätestens innerhalb eines Monats nochmals vorzuführen.

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Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat ihn am 03.11.2010 freigegeben.