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Unabhängig davon, ob Sie sich ein fabrikneues oder ein "neues" gebrauchtes Fahrzeug gekauft haben, müssen Sie es vor der ersten Fahrt zulassen. Welche unterschiedlichen Möglichkeiten es bei der Fahrzeugzulassung gibt und welches Verfahren infrage kommt, erfahren Sie in diesem Kapitel.

Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs

Wenn Sie ein fabrikneues Fahrzeug erworben haben, finden Sie alles Wissenswerte über den Zulassungsvorgang in der Verfahrensbeschreibung "Zulassung eines Fahrzeugs". Häufig bietet Ihnen auch der Händler, bei dem Sie das Fahrzeug gekauft haben, die Zulassung Ihres Fahrzeugs an.

Zulassung eines gebrauchten Fahrzeugs

Sie haben sich gerade ein Gebrauchtfahrzeug gekauft und wollen möglichst schnell sämtliche Formalitäten erledigen? In diesem Fall kommen je nach Sachlage unterschiedliche Verfahren infrage:

  • Kauf eines noch zugelassenen Fahrzeugs
    Falls Sie ein gebrauchtes Fahrzeug erworben haben, das noch auf den bisherigen Eigentümer zugelassen ist, müssen Sie es schnellstmöglich bei der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde auf Sie umschreiben lassen. Dabei ist unerheblich, ob das Fahrzeug bereits in dem Stadt- oder Landkreis Ihres Wohnsitzes oder in einem anderen zugelassen ist.
    Welche Unterlagen Sie dafür vorlegen müssen und was Sie sonst noch beachten sollten, lesen Sie in der Verfahrensbeschreibung "Ummeldung eines Fahrzeugs mit Halterwechsel".

    Darüber hinaus gibt Ihnen die Verfahrensbeschreibung "Wiederzulassung eines Fahrzeugs" auch Auskunft darüber, wie Sie vorgehen müssen, wenn Sie ein gebrauchtes Auto im Ausland gekauft haben und in Baden-Württemberg zulassen wollen.

    Hinweis: Sowohl Käufer als auch Verkäufer sind verpflichtet, der Zulassungsbehörde unverzüglich den Halterwechsel eines noch zugelassenen Fahrzeugs mitzuteilen. Näheres dazu erklärt die Verfahrensbeschreibung "Anzeigepflicht bei Fahrzeugverkauf".

  • Kauf eines bereits abgemeldeten Fahrzeugs
    Sollte das von Ihnen erworbene Gebrauchtfahrzeug bereits vom ehemaligen Eigentümer abgemeldet worden sein, müssen Sie es in Ihrem Zulassungsbezirk wieder anmelden. Ausführliche Informationen darüber erhalten Sie in der Verfahrensbeschreibung "Wiederzulassung eines Fahrzeugs".

Umzug

Bei einem Umzug in einen anderen Stadt- oder Landkreis müssen Sie Ihr Fahrzeug ummelden. Mehr dazu erfahren Sie in der Verfahrensbeschreibung "Ummeldung eines Fahrzeugs ohne Halterwechsel".

Bei einem Umzug innerhalb desselben Stadt- oder Landkreises können Sie Ihr altes Kennzeichen behalten. In diesem Fall müssen Sie Ihre neue Adresse lediglich in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen.

Abmeldung eines Fahrzeugs

Möchten Sie Ihr Fahrzeug über einen längeren Zeitraum nicht mehr nutzen, können Sie es abmelden. Mehr Informationen dazu enthält die Verfahrensbeschreibung "Abmeldung eines Fahrzeugs (Außerbetriebsetzung)".

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Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat ihn am 03.11.2010 freigegeben.