Zum Inhalt
  • Basisinfo
  • Verfahren
  • Formulare & Onlinedienste
  • Zuständige Stelle

Inhalt

Die Gemeinschaftsschule ist eine leistungsstarke, sozial gerechte und demokratischen Werten besonders verpflichtete Schule, die alle Bildungsstandards der allgemein bildenden Schulen anbietet.

Ziele der Gemeinschaftsschule:

  • Durch ein Maximum an individuellem und ein Optimum an gemeinsamem Lernen entwickeln Kinder und Jugendliche Freude am Lernen – im Hinblick auf lebenslanges Lernen.
  • Jedes Kind bekommt das optimale Lernangebot und erreicht so den bestmöglichen Schulabschluss.
  • Menschliche Unterschiede werden als Bereicherung erlebt und stärken im schulischen Alltag das Verständnis unserer Gesellschaft als soziales Miteinander.
  • Herkunft und Bildungserfolg werden weitgehend entkoppelt.
  • Mit den Eltern wird aktive Erziehungspartnerschaft gelebt.

Die Gemeinschaftsschule kann die Klassen 5 bis 10 (Sekundarstufe I), gegebenenfalls auch die Klassen 1 bis 4 (Primarstufe) und 11 bis 13 (Sekundarstufe II) umfassen. Bis zum Ende der Sekundarstufe I bleiben dabei alle Abschlussmöglichkeiten offen.

Mögliche Abschlüsse:

  • Hauptschulabschluss nach Klasse 9 oder 10
  • Realschulabschluss nach Klasse 10
  • Abitur nach der Sekundarstufe II (drei weitere Jahre nach Klasse 10) entweder bei ausreichender Schülerzahl an der Gemeinschaftsschule selbst oder an einem anderen allgemein bildenden oder beruflichen Gymnasium.

Ein Wechsel aus einer Gemeinschaftsschule ist an jede allgemeinbildende Schule in Baden-Württemberg und Deutschland jederzeit möglich.

Seit dem Schuljahr 2012/2013 arbeiten 42 Schulen in Baden-Württemberg als Gemeinschaftsschulen. Informationen zu den ersten Gemeinschaftsschulen, den sogenannten Starterschulen finden Sie auf den Seiten des Landesportals.

Jedes Jahr zum 1. Oktober können Anträge auf Einrichtung einer Gemeinschaftsschule zum kommenden Schuljahr gestellt werden. Antragsteller ist stets der Schulträger, nachdem die Schulkonferenz zugestimmt hat, Gemeinschaftsschule zu werden. Dazu muss ein überzeugendes pädagogisches Konzept vorgelegt werden, die baulichen Voraussetzungen müssen gegeben oder geplant sein und die notwendige Anzahl von Schülerinnen und Schülern muss nachgewiesen werden.

Eine Gemeinschaftschule kann unabhängig vom Wohnort des Kindes ausgesucht werden, es gibt keine Bindung an einen bestimmten Schulbezirk. Informationen zum Anmeldeverfahren können Sie bei der jeweiligen Gemeinschaftsschule erfragen.

Tipp: Weitere Informationen finden Sie im Internetauftritt zur Gemeinschaftsschule in Baden-Württemberg.

Zu den Verfahren

Contextspalte


Erste Schreibübungen in der Grundschule
 
 

Ort wählen

Geben Sie hier einen Ort an. Für diesen Ort liefert service-bw genau die Informationen und Anlaufstellen, die Sie brauchen.

 
 

Hilfe & Tipps

  • Verwaltungsbegriffe erklärt
  • PLZ ermitteln
 

Bei Anklicken des Links wird ein PDF-Dokument mit allen Texten und verknüpften Verfahren der Lebenslage Schule erstellt.

 
 

Empfohlene Links

 
 

Lesezeichen setzen bei

 
 

Ihre Bewertung dieser Seite





 
 
 

Ideen, Fragen, Kritik?

Sie haben eine Idee, wie die Landesverwaltung Ihre Leistungen in der Lebenslage Gemeinschaftsschule noch bürgerfreundlicher, günstiger oder einfacher erbringen kann? Dann sind Sie hier an der richtigen Adresse.

 
 

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat ihn am 13.11.2012 freigegeben.