Zum Inhalt
  • Basisinfo
  • Verfahren
  • Formulare & Onlinedienste
  • Zuständige Stelle

Inhalt

Für Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 gibt es die Jugendfreiwilligendienste. Sie können sich im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) und im Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) sozial oder ökologisch engagieren. Die Dauer dieser Dienste beträgt zwischen 6 und 18 Monaten (Regelzeit: 12 Monate). In Ausnahmefällen können die Dienste bis auf 24 Monate verlängert werden.

Die Tätigkeitsfelder der Freiwilligendienste sind unterschiedlich. Beim FSJ liegt der Schwerpunkt im Bereich der Pflege und Betreuung (Kliniken, Kindergärten, Einrichtungen zur Altenpflege und für behinderte Menschen). Aber auch in der Kultur und im Sport kann ein FSJ geleistet werden. Die Einsatzfelder im FÖJ reichen vom praktischen Natur-und Umweltschutz über Tätigkeiten in der Umweltbildung bis hin zur Mitarbeit in ökologisch orientierten Unternehmen.

Die Freiwilligen erhalten ein monatliches Taschengeld, wobei die Höhe je nach Trägerorganisation unterschiedlich ist. Darüber hinaus sorgt der Träger für eine kostenfreie Verpflegung und Unterkunft. Sind Sachleistungen nicht möglich, erhalten sie einen Geldersatz. Die Sozialversicherungsbeiträge übernimmt der Träger ebenfalls.

Was Sie über die Bewerbung für ein FSJ oder ein FÖJ wissen sollten, erfahren Sie in den entsprechenden Verfahrensbeschreibungen auf unseren Seiten.

Zu den Verfahren

Contextspalte


Freiwilliger Wehrdienst und Freiwilligendienste
 
 

Ort wählen

Geben Sie hier einen Ort an. Für diesen Ort liefert service-bw genau die Informationen und Anlaufstellen, die Sie brauchen.

 
 

Hilfe & Tipps

  • Verwaltungsbegriffe erklärt
  • PLZ ermitteln
 

Bei Anklicken des Links wird ein PDF-Dokument mit allen Texten und verknüpften Verfahren der Lebenslage Freiwilliger Wehrdienst und Freiwilligendienste erstellt.

 
 

Lesezeichen setzen bei

 
 

Ihre Bewertung dieser Seite





 
 
 

Ideen, Fragen, Kritik?

Sie haben eine Idee, wie die Landesverwaltung Ihre Leistungen in der Lebenslage Jugendfreiwilligendienste noch bürgerfreundlicher, günstiger oder einfacher erbringen kann? Dann sind Sie hier an der richtigen Adresse.

 
 

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium und das Umweltministerium haben ihn am 26.01.2012 freigegeben.