Zum Inhalt
  • Basisinfo
  • Verfahren
  • Formulare & Onlinedienste
  • Zuständige Stelle

Inhalt

Die Wehrpflicht stand über Jahrzehnte für die staatsbürgerliche Verpflichtung, einen Dienst für die Gemeinschaft zu leisten. Sie konnte durch den Wehrdienst bei der Bundeswehr oder durch den Zivildienst bei verschiedenen Trägern erfüllt werden. Wehrpflichtig waren alle deutschen Männer ab 18 mit ständigem Aufenthalt in Deutschland.

Zum 1. Juli 2011 wurde die Wehrpflicht ausgesetzt. Es besteht also keine Verpflichtung mehr, Wehr- oder Zivildienst zu leisten. An die Stelle dieser Dienste treten ein neuer freiwilliger Wehrdienst und der Bundesfreiwilligendienst. Die Wehrpflicht bleibt jedoch im Grundgesetz verankert. Im Spannungs- oder Verteidigungsfall lebt die Verpflichtung zum Grundwehrdienst wieder auf.

Hinweis: Unabhängig von der Aussetzung der Wehrpflicht bleibt das Recht, den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen zu verweigern, bestehen.

Tipp: Weitere Informationen zu Wehrpflicht und Wehrdienst erhalten Sie auf den Seiten des Bundesministeriums der Verteidigung. Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben bietet Ihnen Informationen zur Kriegsdienstverweigerung.

Zu den Verfahren

Contextspalte


Freiwilliger Wehrdienst und Freiwilligendienste
 
 

Ort wählen

Geben Sie hier einen Ort an. Für diesen Ort liefert service-bw genau die Informationen und Anlaufstellen, die Sie brauchen.

 
 

Hilfe & Tipps

  • Verwaltungsbegriffe erklärt
  • PLZ ermitteln
 

Bei Anklicken des Links wird ein PDF-Dokument mit allen Texten und verknüpften Verfahren der Lebenslage Freiwilliger Wehrdienst und Freiwilligendienste erstellt.

 
 

Empfohlene Links

 
 

Lesezeichen setzen bei

 
 

Ihre Bewertung dieser Seite





 
 
 

Ideen, Fragen, Kritik?

Sie haben eine Idee, wie die Landesverwaltung Ihre Leistungen in der Lebenslage Aussetzung der Wehrpflicht noch bürgerfreundlicher, günstiger oder einfacher erbringen kann? Dann sind Sie hier an der richtigen Adresse.

 
 

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Wehrbereichsverwaltung Süd hat ihn am 17.04.2012 freigegeben.