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Die Herstellung und Verarbeitung explosionsgefährlicher Stoffe sowie der Handel damit sind nur einige der Tätigkeiten, für die Sie eine Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz benötigen.

Explosionsgefährliche Stoffe sind beispielsweise Feuerwerkskörper, Schwarzpulver oder Airbag- und Gurtstaffereinheiten.

Umfangreiche Informationen zu explosionsgefährlichen Stoffen erhalten Sie auf unseren Seiten in den entsprechenden Verfahrensbeschreibungen.

Tipp: Mehr zum Thema "explosionsgefährliche Stoffe" finden Sie im Internetauftritt des Umweltministeriums Baden-Württemberg. Die gesetzlichen Vorschriften zum Sprengstoffrecht einschließlich der EU-Richtlinien finden Sie auf den Seiten der Gewerbeaufsicht.

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Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Umweltministerium hat ihn am 23.08.2012 freigegeben.