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In einer von Hochwasser bedrohten Wohnlage können Sie selbst durch gezielte Vorsorge zur Schadensbegrenzung beitragen. Dies betrifft beispielsweise Vorbereitungen wie:

  • Abdichtung von Hauseingängen und Fenstern (z.B. durch wasserfeste Bretter oder Sperrholzplatten)
  • Sicherung von Heizöltanks gegen Aufschwimmen
  • Auslagerung von Chemikalien und anderen gefährlichen Stoffen in gefährdeten Räumen
  • Planung der Evakuierung

Mehr zu diesem Thema erfahren Sie im Kapitel "Hochwasserrisikomanagement" der Lebenslage "Umwelt",  in der Verfahrensbeschreibung "Hochwasservorhersage" sowie in der Hochwasserschutzfibel des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.

Tipp: In der Broschüre "Für den Notfall vorgesorgt" des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe finden Sie Anregungen, wie Sie sich auf Hochwasser vorbereiten können und was Sie nach einem Hochwasser beachten müssen. Die Hochwasser-Vorhersage-Zentrale Baden-Württemberg bietet Ihnen im Fall von steigenden Pegeln von Flüssen und vom Bodensee immer aktuelle Wasserstands-, Abfluss- und Niederschlagsdaten sowie Hochwasservorhersagen.

Durch Georisiken, wie beispielsweise Fels-, Bergstürze oder Erdrutsche, können katastrophenartige Gefährdungen für Straßen, Schienen oder auch Siedlungen (z.B. Gebäudeschäden) entstehen. Auch wichtige Versorgungsleitungen wie beispielsweise Strom-, Gas- oder Wasserversorgungsleitungen können beschädigt werden.

In Baden-Württemberg sind beispielsweise folgende Bereiche betroffen:

  • canyonartig eingeschnittene Täler des Südschwarzwalds, z.B.
    • Wehratal
    • Schlüchttal
    • Albtal
  • Bereich der Schwarzwaldbahn
  • Höllental
  • sogenannte "Albsteigen" der Schwäbischen Alb
  • tief eingeschnittene Täler des Oberjuras (z.B. Oberes Donautal)
  • tief eingeschnittene Täler des Albtraufs
  • sonstige sehr steile Täler, z.B.
    • Oberes Neckartal
    • Wutachgebiet
  • Markgräflerland
  • Lörrach
  • Bodman
  • Areale mit Altbergbau

Massenbewegungen können durch Extremwetterlagen, Erdbeben, Hochwasser oder menschliche Eingriffe ausgelöst werden. . Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB),  Fachbereich Landesingenieurgeologie, sind in der Schadensprävention (z.B. Erstellung der Alarmpläne für die Landkreise) als auch im Rahmen von Sofortmaßnahmen tätig.

Hinweis: Das LGRB betreibt keine eigenen Warnsysteme im Katastrophenfall.

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Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Umweltministerium und das Regierungspräsidum Freiburg haben ihn am 10.01.2013 freigegeben.