Zum Inhalt
  • Basisinfo
  • Verfahren
  • Formulare & Onlinedienste
  • Zuständige Stelle

Inhalt

Ein Verkehrsunfall, eine brennende Wohnung, ein gestürzter Radfahrer, ein Kind, dass sich beim Spielen verletzt hat - Notsituationen, die Ihnen tagtäglich begegnen können. Nun kommt es darauf an, dass Sie schnell und überlegt handeln. Was sollten Sie hierbei beachten?

  • Versuchen Sie, Ruhe zu bewahren
  • Sichern Sie, falls nötig, die Schadenstelle ab
  • Rufen Sie Hilfe herbei
  • Leisten Sie Erste Hilfe, ohne sich jedoch selber zu gefährden. Achten Sie auf Ihre Eigensicherung.

Die wichtigsten Telefonnummern im Notfall sind die Notrufnummer 112 und 110!

  • Unter der europaweit gültigen Notrufnummer 112 erreichen Sie rund um die Uhr die Leitstelle für die Feuerwehr und den Rettungsdienst sowie den Notarzt oder die Notärztin.
  • Unter der Rufnummer 110 erreichen Sie rund um die Uhr die nächste Polizeidienststelle.
  • Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen erreichen über den Faxnotruf 112 die zuständige Leitstelle oder über den Faxnotruf 110 direkt die nächste Polizeidienststelle.

Achtung: Eine Liste mit Telefonnummern für den Notfall haben wir in der Lebenslage Opferschutz und Opferhilfe zusammengestellt. Sie finden in dieser Liste beispielsweise auch die Telefonnummern der Telefon-Seelsorge oder des Kinder- und Jugendtelefons.

Sprechen Sie bei einem Notruf klar und deutlich, damit alle wichtigen Informationen akustisch verstanden werden.

Fünf "W", die Sie sich für den Notruf merken sollten:

  • Wer ruft an? - Nennen Sie bitte Ihren Namen und Ihre Telefonnummer für eventuelle spätere Rückfragen.
  • Wo ist etwas passiert? - Geben Sie bitte die genaue Adresse (Ort, Straße, Hausnummer und Geschoss) des Unfallortes an. Teilen Sie auch Besonderheiten mit (z.B. Kilometerangaben sowie Fahrtrichtung bei Autobahnen, Hinterhoflage oder besondere Zugänge).
  • Was ist geschehen? - Schildern Sie bitte die Situation in kurzen Worten so genau wie möglich.
  • Wie viele Verletzte gibt es? - Teilen Sie die Anzahl der verletzten Personen mit. Machen Sie bitte soweit möglich auch Angaben zu der Schwere der Verletzungen.
  • Warten auf Rückfragen! - Legen Sie bitte erst auf, wenn der Disponent oder die Disponentin keine Fragen mehr hat und den Anruf beendet.

Was können Sie bis zum Eintreffen der Rettungskräfte tun? Leisten Sie Erste Hilfe. Wenn möglich, weisen Sie Rettungskräfte an der Straße ein, z.B. wenn Hausnummern nur schlecht erkennbar sind oder die Helfer und Helferinnen zu einem Hinterhaus geleitet werden müssen. Tipps zum richtigen Verhalten am Unfallort stellen wir Ihnen als Download zur Verfügung.

Tipp: Umfangreiche Informationen zum Thema "Notfall" finden Sie in der Broschüre "Für den Notfall vorgesorgt" des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Mehr über die europaweit einheitliche Notrufnummer 112 bietet Ihnen die Broschüre "Ein Europa – eine Nummer" der Europäischen Kommission.

Contextspalte


Sicherheit und Gefahrenabwehr
 
 

Ort wählen

Geben Sie hier einen Ort an. Für diesen Ort liefert service-bw genau die Informationen und Anlaufstellen, die Sie brauchen.

 
 

Hilfe & Tipps

  • Verwaltungsbegriffe erklärt
  • PLZ ermitteln
 

Bei Anklicken des Links wird ein PDF-Dokument mit allen Texten und verknüpften Verfahren der Lebenslage Sicherheit und Gefahrenabwehr erstellt.

 
 

Empfohlene Links

 
 

Lesezeichen setzen bei

 
 

Ihre Bewertung dieser Seite





 
 
 

Ideen, Fragen, Kritik?

Sie haben eine Idee, wie die Landesverwaltung Ihre Leistungen in der Lebenslage Notfall - wie helfe ich? noch bürgerfreundlicher, günstiger oder einfacher erbringen kann? Dann sind Sie hier an der richtigen Adresse.

 
 

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat ihn am 20.08.2012 freigegeben.