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Die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte wird wegen unerwarteter technischer Probleme auf den 1. Januar 2013 verschoben. Gründe hierfür sind Verzögerungen bei der technischen Erprobung des Abrufverfahrens. Damit fällt die bisherige Papierlohnsteuerkarte erst im Jahr 2013 endgültig weg.

Die Eintragungen (Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Kirchensteuermerkmale und Freibeträge) auf der Lohnsteuerkarte 2010 beziehungsweise der vom Finanzamt ausgestellten Ersatzbescheinigung 2011 gelten damit bis zum Start des Verfahrens, also auch für das Jahr 2012, weiter. Haben sich die Verhältnisse gegenüber 2010 beziehungsweise 2011 nicht geändert, müssen Sie demzufolge nichts weiter veranlassen. Ihr Arbeitgeber nimmt den Lohnsteuerabzug weiterhin auf Basis dieser Verhältnisse vor.

Anders sieht es aus, wenn die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte 2010 oder der Ersatzbescheinigung 2011 nicht mehr aktuell sind oder für Sie keine Lohnsteuerkarte 2010 beziehungsweise Ersatzbescheinigung 2011 ausgestellt wurde (z.B. bei Berufseinsteigern und bei Ausbildungsbeginn in 2012). Was Sie in diesen Fällen oder bei Änderungen im Jahr 2012 wissen sollten, erfahren Sie beim Bundesfinanzministerium.

Aktuelle Informationen und Vordrucke zu den erstmals elektronisch gespeicherten Daten für den Lohnsteuerabzug finden Sie im gemeinsamen Portal der Finanzämter in Baden-Württemberg.

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Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanz- und Wirtschaftsministerium, vertreten durch die Oberfinanzdirektion Karlsruhe, hat ihn am 06.12.2011 freigegeben.