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Sie sind auf der Suche nach einen Arbeitsplatz in Deutschland? Staatsangehörige der EU oder der Schweiz benötigen keine Arbeitserlaubnis, um in Deutschland als Angestellte oder Selbständige zu arbeiten.

Achtung: Besondere Übergangsregelungen gelten für Staatsangehörige aus Bulgarien und Rumänien. Diese benötigen weiterhin eine "Arbeitserlaubnis-EU". Nähere Informationen dazu bietet Ihnen die gleichnamige Verfahrensbeschreibung.

Detaillierte Informationen zur Arbeitsuche in Deutschland finden Sie in der Lebenslage "Arbeitslos, Arbeit finden" auf unserem Portal.

Ein wichtiges Kriterium bei der Arbeitsuche ist auch, ob Ihr Schulabschluss oder Ihre Berufsausbildung in Deutschland anerkannt wird. In der Lebenslage "Weiterbildung" erfahren Sie mehr zur Anerkennung von ausländischen Abschlüssen in Deutschland.

Tipp: Umfangreiche Informationen zum Thema "Arbeitsuche in Deutschland" bietet das Portal Infobest. Spezielle Informationen für Grenzgänger und Grenzgängerinnen in der Region "Oberrhein" erhalten Sie auf dem Portal "EURES-Transfrontalier Oberrhein".

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Grenzüberschreitend leben und arbeiten
 
 

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Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Regierungspräsidium Freiburg hat ihn am 30.05.2012 freigegeben.