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Grenzgänger und Grenzgängerinnen haben in den meisten Fällen sowohl im Land ihrer Beschäftigung als auch im Land ihres Wohnsitzes Anspruch auf Familienleistungen. Je nach beruflicher und familiärer Situation zahlt ein Staat vorrangig alle nationalen Familienleistungen, auf die ein Anspruch besteht. Wäre die Summe der Leistungen im anderen beteiligten Staat höher, zahlt dieser einen Ausgleich.

Im Regelfall hat das Land der Beschäftigung Vorrang. Bei Paaren kommt es auf die berufliche Situation des Partners beziehungsweise der Partnerin an. Haben Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland und arbeiten in der Schweiz, gilt Folgendes:

  • Ist Ihr Partner oder Ihre Partnerin im Land Ihres Wohnsitzes beschäftigt, ist vorrangig dieses Land für die Inanspruchnahme der Familienleistungen zuständig. Dies gilt auch, wenn Ihr Partner oder Partnerin dort Arbeitslosengeld erhält. Das Land der Beschäftigung zahlt dann einen Ausgleich, wenn die Summe der Leistungen bei ihm höher ist.
  • Übt Ihr Partner oder Ihre Partnerin keinen Beruf aus oder arbeitet ebenfalls in der Schweiz, ist das Land der Beschäftigung vorrangig. Der Staat des Wohnsitzes zahlt in bestimmten Fällen einen Ausgleich, wenn die Summe der Leistungen bei ihm höher ist.
  • Haben beide Grenzgängerstatus, ist ebenfalls das Land der Beschäftigung vorrangig. Arbeiten beide in verschiedenen Ländern, ist das Land der Beschäftigung zuständig, welches die höheren Leistungen auszahlt. Der Ausgleich erfolgt gegebenenfalls durch den Staat des Wohnsitzes beziehungsweise den zweiten Staat der Beschäftigung und den Staat des Wohnsitzes.

In der Schweiz sind für die Familienzulagen die Familienausgleichskassen zuständig. Jeder Schweizer Arbeitgeber ist einer bestimmten Familienausgleichskasse angeschlossen. Die Arbeitnehmenden erhalten die Familienzulagen nicht direkt von der Kasse sondern über den Arbeitgeber. Es gibt folgende Familienzulagen:

  • Kinderzulage
  • Ausbildungszulage

Hinweis: Erziehungszulagen wie beispielsweise das deutsche Elterngeld oder Erziehungsgeld gibt es in den Kantonen der Nordwestschweiz nicht.

Tipp: Ausführliche Informationen zu Familienleistungen in der Schweiz erhalten Sie auf dem Portal Infobest. Mehr erfahren Sie auch in der Broschüre "Informationen für Grenzgänger" und der Broschüre "Grenzüberschreitende soziale Sicherheit", herausgegeben von EURES-T-Oberrhein.

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Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Regierungspräsidium Freiburg hat ihn am 30.05.2012 freigegeben.