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Böden sind nicht nur Grundlage für die Nahrungsmittelproduktion, sondern reinigen auch das Wasser, beeinflussen das Klima, sind Lebensraum für eine unüberschaubare Anzahl an Tier- und Pflanzenarten, Steuereinheit für Stoffkreisläufe und damit das zentrale Fundament aller Landökosysteme.

Fruchtbare Böden sind eine begrenzte Ressource, die weltweit vor allem durch Erosion, Schadstoffeinträge und die Überbauung mit Siedlungen und Verkehrswegen zunehmend gefährdet ist. So wird durch die Überbauung in kurzer Zeit zerstört, was in hunderten bis zehntausenden Jahren entstanden ist. Schadstoffeinträge können Böden für die Erzeugung von gesunden Nahrungsmitteln irreversibel unbrauchbar machen. Boden bedarf als Lebensgrundlage für künftige Generationen unseres besonderen Schutzes.

Zahlreiche Informationen zum Thema "Boden" finden Sie auf dem Portal "bodenwelten.de" und im Themenpark Umwelt des Umweltministeriums.

Der Zweite Bodenschutzbericht der Bundesregierung zeigt Entwicklungen im Bereich des Bodenschutzes auf, vor allem in Hinblick auf Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Auch im Umweltplan des Landes finden Sie ein Kapitel, in dem Sie sich über die Böden und die Beanspruchung von Flächen in Baden-Württemberg informieren können.

1998 wurde das Bundes-Bodenschutzgesetz erlassen. Die Umsetzung dieses Gesetzes liegt bei den Bundesländern. Das Gesetz regelt bestimmte Grundpflichten zum Bodenschutz, wie die Vorsorge gegen schädliche Bodenveränderungen und die Sanierung von Böden, die durch industrielle Nutzung oder durch Abfälle verunreinigt wurden. Das Landes-Bodenschutz- und Altlastengesetz ergänzt die Bestimmungen des Bundesrechts.

Schadstoffe im Boden

Verunreinigungen von Böden mit Schadstoffen werden im Bodenschutz- und Altlastenkataster erfasst. Wenn Sie ein Grundstück besitzen oder erwerben wollen, können Sie in unserer Verfahrensbeschreibung nachlesen, wie Sie Auskünfte aus dem Bodenschutz- und Altlastenkataster erhalten.

Informationen zum Thema "Grundstück" finden Sie in der entsprechenden Lebenslage.

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Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Umweltministerium hat ihn am 20.03.2012 freigegeben.