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Wenn Sie als Jugendlicher oder als Jugendliche eine betriebliche oder schulische Ausbildung anstreben, finden Sie umfassende Informationen zur "Berufsberatung, -orientierung und -vorbereitung" sowie zu den "Finanziellen und sonstigen Hilfen" in der Lebenslage "Berufsausbildung".

Darüber hinaus unterstützt Sie die Agentur für Arbeit, wenn Sie Schwierigkeiten haben, einen Ausbildungsplatz zu finden oder aufgrund der Lebensumstände sozial benachteiligt sind. In solchen Fällen besteht die Möglichkeit, einen Ausbildungsberuf in einer außerbetrieblichen Ausbildungsstätte zu erlernen und eventuell nach einem Jahr in eine betriebliche Ausbildung zu wechseln. Die Ausbildungsvergütung beträgt etwa 316 Euro monatlich im ersten Jahr zuzüglich Sozialversicherung. Falls Sie nicht mehr bei Ihren Eltern wohnen, kommen gegebenenfalls weitere Leistungen hinzu.

Haben Sie einen Ausbildungsplatz gefunden, gelten für Sie in der Regel weitreichende Bestimmungen zum Schutz der Gesundheit und für eine ungestörte Entwicklung. Diese werden durch besondere tarifliche Bestimmungen sowie durch das Jugendarbeitsschutzgesetz sichergestellt. So dürfen Jugendliche beispielsweise nicht mit gefährlichen Arbeiten oder zur Nachtzeit beschäftigt werden. Die Arbeitszeit ist grundsätzlich auf höchstens acht Stunden pro Tag und auf fünf Tage pro Woche begrenzt.

Tipp: Ausführliche Informationen bietet die Broschüre "Jugendarbeitsschutzgesetz – eine Information für Jugendliche" des Sozialministeriums.

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Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium und die Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit haben ihn am 02.04.2012 freigegeben.