Zum Inhalt
  • Basisinfo
  • Verfahren
  • Formulare & Onlinedienste
  • Zuständige Stelle

Inhalt

Da die Lohnsteuer in Deutschland im Gegensatz zu Frankreich grundsätzlich vom Arbeitgeber abgeführt wird, müssen sich Grenzgänger und Grenzgängerinnen aus Frankreich, der Schweiz oder Österreich, die in Deutschland arbeiten, in Deutschland von der Lohnsteuerpflicht befreien lassen.

Die Freistellungsbescheinigung für Grenzgänger und Grenzgängerinnen aus Frankreich mit Beschäftigung in Deutschland ist mit dem Formular 5011 beziehungsweise Formular 5011a (für "Leiharbeitnehmer" und "Leiharbeitnehmerinnen") zu beantragen. Die Freistellungsbescheinigung für deutsche Grenzgänger und Grenzgängerinnen mit Beschäftigung in Frankreich ist mit dem Formular S 2-240 zu beantragen.

Hinweis: In Frankreich führt der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin die Steuer eigenständig an die Finanzverwaltung (administration fiscale) ab. Der Arbeitgeber ist zu keinem Zeitpunkt an der Berechnung und Zahlung der Steuern beteiligt.

In Deutschland wohnende Grenzgänger und Grenzgängerinnen mit Beschäftigung in Österreich müssen sich von der österreichischen Lohnsteuer mit dem Formular Verf24 freistellen lassen. Die entsprechenden Formulare sind jeweils bei den zuständigen Steuerbehörden des Arbeitsortes erhältlich.

Bei den Kombinationen mit Wohn- und Arbeitsort in Deutschland und der Schweiz wird der Lohnsteuerabzug im Arbeitsland – in der Regel begrenzt auf 4,5 Prozent des Bruttoarbeitslohns – vom Arbeitgeber abgeführt und der Rest der Steuern im Wohnland gezahlt. Das heißt Grenzgänger oder Grenzgängerinnen in die Schweiz mit Wohnort in Deutschland bezahlen in der Schweiz die sogenannte "Quellensteuer" in Höhe von bis zu 4,5 Prozent des Bruttolohns, die auf die in Deutschland zu zahlende Lohnsteuer angerechnet wird. Grenzgänger und Grenzgängerinnen aus Deutschland in die Schweiz müssen bei ihrem Arbeitgeber das Formular Gre-1 einreichen, damit der Quellensteuerabzug auf 4,5 Prozent begrenzt wird.

Tipp: Lassen Sie sich auf jeden Fall von dem für Sie zuständigen Finanzamt ihres Wohnortes beraten. Darüber hinaus bieten die Informations- und Beratungsstellen (INFOBEST) grenzüberschreitende Sprechtage an, an denen Sie die Möglichkeit haben, alle Ihre Fragen rund um das Thema "Steuern" mit den nationalen Finanzverwaltungen Deutschlands, Frankreichs und der Schweiz zu besprechen. Aktuelle Termine finden Sie auf der Internetseite www.infobest.eu.

Contextspalte


Blatt Papier, überschrieben mit
 
 

Ort wählen

Geben Sie hier einen Ort an. Für diesen Ort liefert service-bw genau die Informationen und Anlaufstellen, die Sie brauchen.

 
 

Hilfe & Tipps

  • Verwaltungsbegriffe erklärt
  • PLZ ermitteln
 

Bei Anklicken des Links wird ein PDF-Dokument mit allen Texten und verknüpften Verfahren der Lebenslage Arbeitnehmer erstellt.

 
 

Empfohlene Links

 
 

Lesezeichen setzen bei

 
 

Ihre Bewertung dieser Seite





 
 
 

Ideen, Fragen, Kritik?

Sie haben eine Idee, wie die Landesverwaltung Ihre Leistungen in der Lebenslage Steuerliche Behandlung von Grenzgängern noch bürgerfreundlicher, günstiger oder einfacher erbringen kann? Dann sind Sie hier an der richtigen Adresse.

 
 

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Regierungspräsidium Freiburg hat ihn am 23.07.2012 freigegeben.