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Unterstützung im Ausland erhalten Sie bei den örtlichen Einsatzkräften, den deutschen Vertretungsbehörden oder – sofern es in Ihrem Urlaubsland keine deutsche Vertretung gibt – bei der Vertretungsbehörde eines anderen Staates der Europäischen Union (EU).


Informieren Sie sich bereits vor Beginn der Reise, unter welchen Notrufnummern Feuerwehr, Polizei und Rettung in Ihrem Urlaubsland erreichbar sind. Die örtlichen Einsatzkräfte sind bei Unfällen, Verbrechen und ähnlichen Vorfällen immer die ersten Ansprechpartner.

Über die Notrufnummer 112 können Sie die Einsatzkräfte in ganz Deutschland sowie in den meisten europäischen Ländern erreichen. Wenn Sie ein Mobiltelefon benutzen, gilt diese Notrufnummer sogar weltweit. Mit 112 können Sie von Ihrem Mobiltelefon einen Notruf durchführen, ohne den PIN-Code eingeben zu müssen. Die Nummer funktioniert auch, wenn das gesamte Gesprächsguthaben verbraucht ist.

Hinweis: Manche Länder haben eigene Hotlines für ausländische Touristen, die Opfer von Straftaten oder Unfällen wurden, eingerichtet. Diesbezügliche Infos finden Sie in Reiseführern.

Bei Unfällen sollten Sie immer darauf bestehen, dass die Polizei verständigt wird. Für den Fall, dass Sie im Ausland in einen Verkehrsunfall verwickelt werden oder eine Panne haben, sollten Sie die Notrufnummern Ihres Automobilclubs aus dem Ausland zur Hand haben. Links zu vielen Automobilclubs finden Sie unter "Weiterführende Informationen und Links".

Nähere Informationen zum richtigen Verhalten bei Verkehrsunfällen allgemein sowie zum Europäischen Unfallbericht erhalten Sie im Kapitel "Verkehrsunfall" der Lebenslage "Verkehr und Verkehrswege".

Sollten auf Ihrer Reise Probleme auftreten und Sie deshalb mehr Geld benötigen als Sie dabei haben, können Ihnen Freunde oder Verwandte über internationale Geldtransferinstitute Geld schicken. Hierbei kann eine Kontaktperson in Deutschland Ihnen Geld ins Ausland überweisen, dessen Gegenwert in der Landeswährung Sie vor Ort mittels Code abheben können. Erkundigen Sie sich dazu vor Abreise auf den Internetseiten der Anbieter, bei Ihrer Bank oder bei Ihrem Postamt.

Weitere Tipps zum Thema "Reisefinanzen" finden Sie im gleichnamigen Kapitel dieser Lebenslage.

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Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat ihn am 09.06.2010 freigegeben.