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Die Rürup-Rente (auch Basis-Rente genannt) ist eine weitere, vom Staat geförderte Form der Altersvorsorge. Diese Form der Altersvorsorge funktioniert ähnlich wie die gesetzliche Rentenversicherung: Sie zahlen Beiträge ein und erhalten als Rentnerin oder Rentner Auszahlungen.

Die Leistungen aus der Rürup-Rente können – im Gegensatz zur Kapitallebensversicherung – nicht als Einmalzahlung beansprucht werden. Stattdessen ist nur eine lebenslange monatliche Rentenzahlung vorgesehen.

Bei dieser Altersvorsorgeform werden im Vergleich zur Riester-Rente keine staatlichen Zulagen gewährt. Dafür ist die Rürup-Rente aus steuerlichen Gründen für Selbständige, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit höherem Einkommen sowie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der rentennahen Geburtsjahrgänge attraktiv.

Sowohl die Steuerfreistellung der Beiträge als auch die Besteuerung der Leistungen entsprechen den Regelungen für die gesetzliche Rente.

Die Rürup-Rente kann nicht beliehen, übertragen, verpfändet oder vererbt werden.

Das in solchen Verträgen vorhandene Vermögen wird bei Bezug von Arbeitslosengeld II in der Ansparphase nicht berücksichtigt.

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Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg hat ihn am 03.01.2012 freigegeben.