Zum Inhalt

Inhalt

Hundesteueranmeldung

Sind Sie Halter eines Hundes, müssen Sie diesen bei Ihrer Gemeinde anmelden und für den Hund Hundesteuer zahlen.

Verfahrensablauf

Sie können die Anmeldung persönlich oder schriftlich vornehmen.

Für die Anmeldung Ihres Hundes können Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer" verwenden, das bei den Gemeinden ausliegt. Je nach Angebot Ihrer Gemeinde wird das Formular auch im Internet zum Download zur Verfügung gestellt.

Erforderliche Unterlagen

  • bei persönlicher Vorsprache: aktueller Personalausweis oder aktuelle Meldebestätigung
  • eventuell: Rassenachweis (kann wegen der Höhe der Hundesteuer wichtig sein)

Frist/Dauer

Sie müssen Ihren Hund in der Regel innerhalb eines Monats ab Beginn der Hundehaltung beziehungsweise des Zuzugs in die Gemeinde anmelden.

Kosten

Die Höhe der Hundesteuer wird von den Gemeinden in der örtlichen Hundesteuersatzung festgelegt und ist je nach Gemeinde unterschiedlich. Die Steuer kann sich für den zweiten und jeden weiteren Hund oder für bestimmte Rassen wesentlich erhöhen. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.

Hinweis: Das Halten beispielsweise von Blindenhunden, Diensthunden, Hunden von Forstbediensteten und Jagdaufsehern ist von der Steuer befreit. Bitte erkundigen Sie sich über die genauen Details in Ihrer Gemeinde.

Rechtsgrundlage

§ 9 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

Contextspalte


Ein kleines Mädchen und ein kleiner Junge sitzen in einem Umzugskarton
 
 

Ort wählen

 
 

Hilfe & Tipps

  • Verwaltungsbegriffe erklärt
  • Farbanpassung
  • Download AcrobatReader
  • PLZ ermitteln
 
 

Dieses Verfahren finden Sie auch in

 

Bei Anklicken des Links wird ein PDF-Dokument mit allen Texten und verknüpften Verfahren der Lebenslage Umzug erstellt.

 
 

Lesezeichen setzen bei

 
 

Ihre Bewertung dieser Seite





 
 
 

Ideen, Fragen, Kritik?

Sie haben eine Idee, wie die Landesverwaltung Ihre Leistungen beim Verfahren Hundesteueranmeldung noch bürgerfreundlicher, günstiger oder einfacher erbringen kann? Dann sind Sie hier an der richtigen Adresse.

 
 

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat ihn am 20.03.2009 freigegeben.