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Zum Luftfahrtpersonal gehört neben dem Bordpersonal, also den Flugzeugführern und Flugbegleitern, auch das sogenannte Bodenpersonal auf Flugplätzen (z.B. das technische Personal im Bereich Flugzeugwartung oder Flugberatung).

Um einen dieser Berufe ausüben zu können, müssen Sie eine spezielle Ausbildung absolvieren – in der Regel ist der Erwerb einer Lizenz erforderlich. Für die Prüfung der Voraussetzungen und Fähigkeiten sowie für die Erteilung der Lizenzen sind in Deutschland zuständig:

  • das Luftfahrtbundesamt für das gewerbliche Luftfahrtpersonal
  • die Landesluftfahrtbehörden für den Privatpilotenbereich

Hinweis: Die Lizenzvorschriften werden sich im zweiten Quartal 2012 durch die Umsetzung der EU-Regelungen zum Luftfahrtpersonal (EU-FCL) ändern. Sobald Klarheit über die Umsetzung besteht, werden wir Sie an dieser Stelle informieren.

Informationen über den Erwerb und die Verlängerung von Luftfahrerscheinen sowie die Erteilung und Verlängerung von Privatpilotenlizenzen erhalten Sie in den Verfahrensbeschreibungen.

Tipp: Das Luftfahrtbundesamt und der Baden-Württembergische Luftfahrtverband e.V. (BWLV) informieren unter anderem über die Ausbildung und Lizenzierung des Luftfahrtpersonals. Im Onlineauftritt des Luftfahrtbundesamtes finden Sie außerdem Links zu anderen Behörden und Organisationen aus dem Bereich Luftfahrt.

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Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur hat ihn am 02.01.2012 freigegeben.