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Existenzgründungen von Freiberuflerinnen und Freiberuflern können in verschiedenen Rechtsformen oder Kooperationsarten resultieren. Informieren Sie sich in den Unterkapiteln darüber, welche Formen für Ihre Art der freiberuflichen Tätigkeit geeignet wären und welche Beratungs- und Fördermaßnahmen Sie in Anspruch nehmen können:


Um sich erfolgreich eine Existenz als Freiberuflerin oder Freiberufler aufzubauen, müssen Sie in einem ersten Schritt planen, wie Sie Ihr Vorhaben am besten verwirklichen können (z.B. Standort, Preis). Dabei spielen die Bedürfnisse der potenziellen Klienten und die vorhandene Konkurrenz eine entscheidende Rolle. Wenn Sie eine Existenzgründung planen, sollten Sie sich so früh wie möglich beraten lassen und vor allem die finanzielle Seite der Unternehmung klären.

Tipp: Informationen zur Existenzgründung oder Unternehmensnachfolge in den freien Berufen bietet das Gründungsportal des Finanz- und Wirtschaftsministerium unter "Freie Berufe". Die Initiative für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolge (ifex) des Finanz- und Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg bietet in Kooperation mit dem Institut für Freie Berufe regelmäßig kostenlose Sprechtage für Freiberuflerinnen und Freiberufler an verschiedenen Standorten in Baden-Württemberg an.

Einige Beispiele dafür, welche zusätzlichen gesetzlichen Vorschriften Gesellschaften und Organisationen einhalten müssen, um bestimmte Berufsbezeichnungen in ihrem Namen verwenden zu können, finden Sie im Kapitel "Berufsbezeichnungen in Gesellschaftsnamen".

Beachten Sie bei der Planung Ihrer Marketingmaßnahmen, dass für freie Berufe bestimmte Werbebeschränkungen gelten.

Allgemeine Informationen zur Vorgehensweise bei der Erstellung eines Businessplans finden Sie in der Lebenslage "Unternehmen gründen".

In der Lebenslage "Patente, Marken, Ideentransfer" erhalten Sie außerdem zahlreiche Informationen über Plattformen, Netzwerke und regionale Cluster, die gegebenenfalls auch für die Umsetzung Ihrer Geschäftsidee interessant sein können.

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Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanz- und Wirtschaftsministerium hat ihn am 12.03.2012 freigegeben.