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Die berufliche Weiterbildung – auch Fortbildung genannt – dient dem Ziel, die berufliche Qualifikation zu erhalten, zu erweitern und der Entwicklung anzupassen (Anpassungsfortbildung) oder beruflich aufzusteigen (Aufstiegsfortbildung).

Sich im eigenen Beruf weiterzubilden ist eine Möglichkeit, sich den ändernden Anforderungen des Arbeitsmarktes anzupassen oder in bessere Positionen aufzusteigen. Es gibt eine Vielzahl von beruflichen Fortbildungsmaßnahmen im kaufmännischen und gewerblich-technischen Bereich. Diese schließen – je nach Fortbildungsmaßnahme – unterschiedlich ab. Die Spanne reicht von Teilnahmebestätigungen bis hin zu anerkannten Fortbildungsprüfungen. Lesen Sie im Kapitel "Weiterbildung im eigenen Beruf", welche Angebote es gibt. Nähere Informationen darüber finden Sie in den jeweiligen Unterkapiteln.

Hinweis: In der Regel enden berufliche Weiterbildungsmaßnahmen der Aufstiegsfortbildung, bei denen die berufliche Weiterbildung nach dem Berufsbildungsgesetz beziehungsweise der Handwerksordnung mit einer Fortbildungsordnung geregelt ist, mit einer Prüfung zu einem anerkannten Abschluss. Bei Maßnahmen der Anpassungsfortbildung gibt es oft nur Teilnahmebestätigungen oder Zertifikate. Erkundigen Sie sich deshalb vor Aufnahme der Weiterbildung genau über die Lernziele der Maßnahmen und prüfen Sie, ob Sie damit das von Ihnen gewünschte Weiterbildungsziel beziehungsweise den Abschluss erreichen, auch im Hinblick auf entstehende Kosten.

Können Sie einen erlernten Beruf nicht mehr länger ausüben, sei es aus gesundheitlichen Gründen oder weil die Arbeitsmarktsituation eine Beschäftigung in diesem Beruf nicht zulässt, erkundigen Sie sich nach einer Umschulung. Unter bestimmten Umständen kann die Ausbildung für einen anderen Beruf durch verschiedene Leistungsträger gefördert werden.

Tipp: Angebote der beruflichen Weiterbildung finden Sie beispielsweise im Weiterbildungsportal Baden-Württemberg oder in der Kursdatenbank der Agentur für Arbeit. Erkundigen Sie sich auf jeden Fall immer direkt beim zuständigen Bildungsträger nach der Art der Anerkennung, den Inhalten und Kosten der angebotenen Veranstaltungen.

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Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanz- und Wirtschaftsministerium hat ihn am 28.08.2012 freigegeben.