Zum Inhalt
  • Basisinfo
  • Verfahren
  • Formulare & Onlinedienste
  • Zuständige Stelle

Inhalt

Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG ist mit der Niederlassungserlaubnis vergleichbar. Sie ist ebenfalls ein unbefristeter Aufenthaltstitel und ermöglicht Ihnen als Angehöriger eines Drittstaates ein größeres Maß an Mobilität innerhalb des EU-Raums.

Um diese Erlaubnis beantragen zu können, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen (z.B. müssen Sie sich mindestens fünf Jahre lang rechtmäßig in Deutschland aufgehalten und Beiträge ins deutsche Sozialversicherungssystem eingezahlt haben).

Unter bestimmten Voraussetzungen können Ihnen auch Zeiten auf die Mindestaufenthaltszeit angerechnet werden, die Sie im Ausland verbracht haben.

Ausführliche Informationen dazu finden Sie in der entsprechenden Verfahrensbeschreibung.

Zu den Verfahren

Contextspalte


Eine Gruppe von Migranten in einer Schulung
 
 

Ort wählen

Geben Sie hier einen Ort an. Für diesen Ort liefert service-bw genau die Informationen und Anlaufstellen, die Sie brauchen.

 
 

Hilfe & Tipps

  • Verwaltungsbegriffe erklärt
  • PLZ ermitteln
 

Bei Anklicken des Links wird ein PDF-Dokument mit allen Texten und verknüpften Verfahren der Lebenslage Zuwanderung erstellt.

 
 

Lesezeichen setzen bei

 
 

Ihre Bewertung dieser Seite





 
 
 

Ideen, Fragen, Kritik?

Sie haben eine Idee, wie die Landesverwaltung Ihre Leistungen in der Lebenslage Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG noch bürgerfreundlicher, günstiger oder einfacher erbringen kann? Dann sind Sie hier an der richtigen Adresse.

 
 

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat ihn am 01.09.2009 freigegeben.