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Geschäfte zur Deckung des täglichen Bedarfs der Familie kann jeder Ehemann oder jede Ehefrau – mit Wirkung für beide – alleine vornehmen. Zum Beispiel haftet Sie für die Bezahlung von Waren, die Ihr Ehemann oder Ihre Ehefrau bestellt hat.

Diese Verpflichtung bezieht sich ausschließlich auf den Lebensbedarf der Familie. Für die Reparatur der Heizung in der Firma Ihres Ehemannes oder Ihrer Ehefrau haften Sie beispielsweise nicht.

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Familie mit drei Kindern in einer Blumenwiese
 
 

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Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium hat ihn am 02.08.2012 freigegeben.