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Die Ehe steht nach dem Grundgesetz unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. In manchen Bereichen bringt es für Eheleute Vorteile, wenn sie miteinander verheiratet sind, z.B.:

  • Ehegattensplitting
  • beitragsfreie Familienversicherung
  • Fragen der elterlichen Sorge

Tipp: Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre "Welchen Unterschied macht es, ob Sie miteinander verheiratet sind oder nicht, wenn Sie als Eltern zusammen leben?" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Wenn Sie heiraten möchten, bietet Ihnen die Lebenslage "Der Bund fürs Leben" nähere Informationen. Dort erfahren Sie Wissenswertes rund um die Planung, die Eheschließung selbst und was Sie nach der Heirat erledigen müssen.

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Familie mit drei Kindern in einer Blumenwiese
 
 

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Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium und das Justizministerium haben ihn am 02.08.2012 freigegeben.