Zum Inhalt
  • Basisinfo
  • Verfahren
  • Formulare & Onlinedienste
  • Zuständige Stelle

Inhalt

Ehepaare mit oder ohne Kinder sowie Alleinstehende mit Kindern stehen als Familien unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes. Bekanntlich entstehen bei Familien durch die Kindererziehung nicht unerhebliche Kosten. Die daraus resultierende Mehrbelastung wird durch eine Reihe von Steuervergünstigungen zumindest teilweise abgemildert. Neben dem Kindergeld und den Freibeträgen für Kinder gibt es zahlreiche steuerliche Erleichterungen.

Für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres stehen Ihnen pro Kind ein Kinderfreibetrag und ein Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung zu.

Sind Sie alleinerziehend und leben nicht in einer Lebensgemeinschaft oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, können Sie vom steuerfreien Entlastungsbetrag für Alleinerziehende profitieren.

Eine wesentliche finanzielle Belastung für Familien können Kinderbetreuungskosten darstellen. Um die Belastung zu verringern, können Sie bis zum Veranlagungszeitraum 2011 Ihre Kinderbetreuungskosten bei der Steuererklärung wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten, unter Umständen auch als Sonderausgaben, geltend machen. Ab dem Jahr 2012 ist nur noch ein Abzug als Sonderausgaben möglich.

Die Details zu den einzelnen Punkten finden Sie in den Verfahrensbeschreibungen.

Tipp: Nähere Informationen zu Familien betreffenden steuerlichen Fragen finden Sie in der Broschüre "Steuertipps für Familien". Im Zweifelsfall sollten Sie sich direkt bei dem für Sie zuständigen Finanzamt erkundigen.

Zu den Verfahren

Contextspalte


Familie mit drei Kindern in einer Blumenwiese
 
 

Ort wählen

Geben Sie hier einen Ort an. Für diesen Ort liefert service-bw genau die Informationen und Anlaufstellen, die Sie brauchen.

 
 

Hilfe & Tipps

  • Verwaltungsbegriffe erklärt
  • PLZ ermitteln
 

Bei Anklicken des Links wird ein PDF-Dokument mit allen Texten und verknüpften Verfahren der Lebenslage Familie und Kinder erstellt.

 
 

Empfohlene Links

 
 

Lesezeichen setzen bei

 
 

Ihre Bewertung dieser Seite





 
 
 

Ideen, Fragen, Kritik?

Sie haben eine Idee, wie die Landesverwaltung Ihre Leistungen in der Lebenslage Steuerliche Vergünstigungen für Familien noch bürgerfreundlicher, günstiger oder einfacher erbringen kann? Dann sind Sie hier an der richtigen Adresse.

 
 

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanz- und Wirtschaftsministerium, vertreten durch die Oberfinanzdirektion Karlsruhe, hat ihn am 02.01.2012 freigegeben.