Zum Inhalt
  • Basisinfo
  • Verfahren
  • Formulare & Onlinedienste
  • Zuständige Stelle

Inhalt

Durch EU-Richtlinien wird festgelegt, in welchen Fällen eine europaweite Ausschreibung erfolgen muss. Der Maßstab wird anhand von Schwellenwerten bestimmt.

Oberhalb der Schwellenwerte muss zwingend europaweit ausgeschrieben werden. In diesen Fällen gelten die Regeln des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Das GWB legt die Schwellenwerte nicht selbst fest. Diese sind in der Vergabeverordnung des Bundes (§ 2 VgV) festgelegt. Ein Sonderfall stellt der Sektorenbereich dar: Hier gelten die EU- Schwellenwerte unmittelbar, da die Sektorenverordnung dynamisch darauf verweist. Die aus dem EU-Recht übernommenen Werte wurden durch Verordnung (EG) Nr. 1251/2011 der Kommission geändert.

Unterhalb dieser Schwellenwerte ist die europaweite Ausschreibung für die öffentlichen Auftraggeber nicht verpflichtend. Es werden nationale Vorschriften angewandt. Diese werden im Vergabeverfahren zum Teil auch durch Gesetze und Verwaltungsvorschriften der einzelnen Bundesländer ergänzt.

Die Schwellenwerte betragen:

  • 130.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen der obersten oder oberen Bundesbehörden und vergleichbarer Bundeseinrichtungen (Ausnahmen möglich)
  • 400.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungsaufträge und 5.000.000 Euro für Bauaufträge im Bereich Trinkwasser- oder Energieversorgung oder im Verkehrsbereich
  • 400.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungsaufträge und 5.000.000 Euro für Bauaufträge im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich
  • 200.000 Euro für sonstige Liefer- und Dienstleistungsaufträge
  • 5.000.000 Euro für sonstige Bauaufträge
  • 1.000.000 Euro für Lose bei Bauaufträgen
  • 80.000 Euro für Lose bei Dienstleistungen (außer im Bereich der Trinkwasser- oder Energieversorgung oder im Verkehrsbereich)

Hinweis: Bei öffentlichen Aufträgen, die in Lose unterteilt sind, werden die Werte der einzelnen Lose addiert, um den Gesamtwert zu berechnen.

Contextspalte


Nachschlagewerke und Kommentare zur Vergabeordnung
 
 

Ort wählen

Geben Sie hier einen Ort an. Für diesen Ort liefert service-bw genau die Informationen und Anlaufstellen, die Sie brauchen.

 
 

Hilfe & Tipps

  • Verwaltungsbegriffe erklärt
  • PLZ ermitteln
 

Bei Anklicken des Links wird ein PDF-Dokument mit allen Texten und verknüpften Verfahren der Lebenslage Vergabe öffentlicher Aufträge erstellt.

 
 

Empfohlene Links

 
 

Lesezeichen setzen bei

 
 

Ihre Bewertung dieser Seite





 
 
 

Ideen, Fragen, Kritik?

Sie haben eine Idee, wie die Landesverwaltung Ihre Leistungen in der Lebenslage Schwellenwerte noch bürgerfreundlicher, günstiger oder einfacher erbringen kann? Dann sind Sie hier an der richtigen Adresse.

 
 

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanz- und Wirtschaftsministerium hat ihn am 08.08.2012 freigegeben.