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Haben Sie eine Kündigung erhalten und benötigen nun beispielsweise Informationen über die gesetzlichen Vorschriften zum Kündigungsschutz? Das Kapitel "Kündigung und Kündigungsschutz" bietet Wissenswertes rund um das Thema und erklärt den Unterschied zwischen ordentlicher und außerordentlicher Kündigung.

Sobald Sie von Ihrer Kündigung erfahren, müssen Sie sich umgehend bei der Agentur für Arbeit melden. Was Sie dabei alles beachten müssen, lesen Sie in der Lebenslage "Arbeitslosigkeit".

Ärger mit Kolleginnen und Kollegen oder Vorgesetzten kann sich auf die gesamte Arbeitsatmosphäre belastend auswirken. Wenn Sie den Eindruck haben, dass sich daraus ein länger anhaltender Konflikt entwickelt, sollten Sie darauf reagieren. Wo Sie sich beraten lassen können und unter welchen Voraussetzungen ein Fall von Mobbing vorliegt, lesen Sie in der Lebenslage "Opferschutz und Opferhilfe". Von anzüglichen Bemerkungen bis hin zu körperlichen Übergriffen – wenn Sie Opfer von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz geworden sind, finden Sie im gleichnamigen Kapitel Tipps, wie Sie sich dagegen wehren und an wen Sie sich wenden können.

Probleme im Arbeitsumfeld entstehen aber auch, wenn Sie berufsbedingt erkranken. Eine Berufskrankheit entsteht dadurch, dass Sie im Rahmen Ihrer Berufstätigkeit in höherem Maße gesundheitsschädlichen Einwirkungen ausgesetzt sind als andere Menschen. Wie festgestellt wird, ob es sich um eine Berufskrankheit handelt und wie Sie eine Umschulung erlangen können, erfahren Sie in den Verfahrensbeschreibungen.

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Eine Frau tröstet eine andere Frau
 
 

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Hilfe & Tipps

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Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium und das Sozialministerium haben ihn am 27.04.2012 freigegeben.