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Die Ursachen für wirtschaftliche Not sind vielfältig. Viele Menschen geraten in eine solche Notlage, wenn sie ihren Arbeitsplatz verlieren.

Sollten Sie arbeitslos, von Arbeitslosigkeit bedroht oder nach längerer Zeit der Erwerbslosigkeit Arbeit suchend sein, bietet Ihnen die Lebenslage "Arbeitslosigkeit" wichtige Informationen. Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um Beratungs- und Geldleistungen der Agenturen für Arbeit und der Kommunen in Anspruch nehmen zu können. Außerdem finden Sie in dieser Lebenslage Verfahrensbeschreibungen zur Arbeitslosmeldung, zum Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II sowie Tipps und Hinweise zur Existenzgründung und zu beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen.

Der Verlust des Arbeitsplatzes und das damit verbundene kleinere Einkommen kann unter Umständen zur Verschuldung bis hin zur Insolvenz führen. Wie Sie reagieren können, wenn Sie einen Mahn- oder Vollstreckungsbescheid erhalten, erfahren Sie in der Lebenslage "Gläubiger und Schuldner". Für Sie als Privatperson kann außerdem das sogenannte Verbraucherinsolvenzverfahren von Bedeutung sein.

Sollten Sie Probleme haben, die Miete für eine angemessene Wohnung zu bezahlen, können Sie finanzielle und sonstige Wohnhilfen beantragen. Als Mieter können Sie beispielsweise Wohngeld als Mietzuschuss (als Eigentümer einer Wohnung oder eines Eigenheims als Lastenzuschuss) erhalten. Mit einem Wohnberechtigungsschein dürfen Sie eine Sozialwohnung beziehen.

Bei drohendem Wohnungsverlust sollten Sie sich an das Sozialamt wenden. Menschen, die nicht erwerbsfähig sind und keine oder keine ausreichenden Ansprüche im Sozialversicherungssystem haben, können Sozialhilfe beantragen. Diese erstreckt sich sowohl auf die Hilfe zum Lebensunterhalt als auch auf die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten oder zur Pflege.

Eine Sammlung der Angebote für Familien finden Sie im Kapitel "Finanzielle und sonstige Hilfen" der Lebenslage "Geburt".

Konkretes zu weiteren Leistungen finden Sie in den Verfahrensbeschreibungen.

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Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat ihn am 08.08.2011 freigegeben.