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Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen umfassen Sach- und Geldleistungen zur Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Krankheiten. Dazu gehören unter anderem:

  • ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlungen
  • Versorgung mit Medikamenten, Verbands-, Hilfs- und Heilmitteln
  • stationäre Krankenhausbehandlungen
  • häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfe
  • medizinische Rehabilitation

Die Beschreibung einiger Leistungen finden Sie bei den Verfahren.

Voraussetzung für Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen ist, dass sie notwendig, ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein müssen. Gewünschte, aber nicht notwendige Leistungen müssen von den Versicherten selbst bezahlt werden.

Hinweis: Die Krankenkassen übernehmen jedoch nicht sämtliche der notwendigen Behandlungskosten. Zu nahezu allen Leistungen müssen Zuzahlungen bis zu einer jährlichen Belastungsgrenze geleistet werden. Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie im Kapitel "Beitrag zur Krankenversicherung und Zuzahlungen".

Für manche Leistungen zahlen die Krankenkassen auch nur einen festen Zuschuss, den Rest müssen Sie selbst zahlen. Dies betrifft besonders den zahnmedizinischen Bereich.

Leistungen werden nicht nur von der Krankenversicherung bezahlt. Wenn Sie beispielsweise wegen eines Arbeitsunfalls an Rehabilitationsmaßnahmen teilnehmen müssen, deckt dies die Unfallversicherung.

Seit der Gesundheitsreform 2004 bieten Krankenkassen auch Bonusprogramme an. Ziel ist es, eine gesundheitsbewusste Lebensweise der Versicherten zu fördern. Indem Sie beispielsweise an von den Krankenkassen angebotenen Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen, Impfungen, Kursen oder Vorträgen teilnehmen, können Sie Bonuspunkte sammeln und diese am Ende des Kalenderjahres gegen Sach- oder Geldleistungen (z.B. erhöhte Zuschüsse für Zahnbehandlungen) eintauschen.

Daneben können die Krankenkassen seit 1. April 2007 auch sogenannte Wahltarife anbieten. Hierzu gehören beispielsweise die Teilnahme an besonderen Versorgungsformen, Wahl von Kostenerstattung oder Selbstbehalttarife.

Tipp: Detaillierte Informationen zu den angebotenen Bonusprogrammen und Wahltarifen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.

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Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat ihn am 29.05.2012 freigegeben.