Zum Inhalt

Inhalt

Handelsregister - Eintragung anmelden

Ihr Gewerbebetrieb kann einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordern. Dazu gehört beispielsweise das Erfordernis der Buchführung, der Firmenführung oder der kaufmännischen Ordnung der Vertretung und Haftung.

Dann sind Sie in jedem Fall Kaufmann und zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet.

Aufgabe des Registers ist es, Rechtssicherheit zu schaffen. Es enthält Informationen über tatsächliche und rechtliche Verhältnisse der Unternehmen.

Das Handelsregister besteht aus zwei Abteilungen.

Als Kaufmann haben Sie im Gegensatz zu Kleingewerbetreibenden unter anderem folgende Rechte und Pflichten:

  • Sie dürfen Prokura erteilen, also Angestellte mit weitreichenden Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnissen ausstatten.
  • Sie können einen Gerichtsstand frei vereinbaren.
  • Sie können Bürgschaften, Schuldversprechen oder ein Schuldanerkenntnis auch mündlich erteilen.
  • Sie müssen die handelsrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften beachten.

Verfahrensablauf

Sie dürfen den Antrag ausschließlich in öffentlich beglaubigter Form elektronisch bei Gericht einreichen. Wenden Sie sich daher an einen Notar oder eine Notarin.

Die Notarkammer Baden-Württemberg nennt Ihnen auf Anfrage Notare und Notarinnen in Ihrer Nähe.

Fristen

Keine Angabe möglich

Erforderliche Unterlagen

  • notariell beglaubigte Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister
  • Je nach Rechtsform Ihres Unternehmens sind weitere Unterlagen vorzulegen, die teilweise von einem Notar oder einer Notarin beurkundet oder beglaubigt sein müssen.

Hinweis: Über die genauen Unterlagen informieren Sie der von Ihnen gewählte Notar oder die Notarin und Ihre IHK.

Kosten

Gestaffelt, nach Gerichtsgebührenordnung und Aufwand.

Bearbeitungsdauer

Keine Angabe möglich

Rechtsgrundlage

Contextspalte


Junger Mann in Anzug und Krawatte in Startposition auf einer Tartanbahn
 
 

Ort wählen

Geben Sie hier einen Ort an. Für diesen Ort liefert service-bw genau die Informationen und Anlaufstellen, die Sie brauchen.

 
 

Hilfe & Tipps

  • Verwaltungsbegriffe erklärt
  • PLZ ermitteln
 
 

Dieses Verfahren finden Sie auch in

 

Bei Anklicken des Links wird ein PDF-Dokument mit allen Texten und verknüpften Verfahren der Lebenslage Unternehmen gründen erstellt.

 
 

Empfohlene Links

 
 

Lesezeichen setzen bei

 
 

Ihre Bewertung dieser Seite





 
 
 

Ideen, Fragen, Kritik?

Sie haben eine Idee, wie die Landesverwaltung Ihre Leistungen beim Verfahren Handelsregister - Eintragung anmelden noch bürgerfreundlicher, günstiger oder einfacher erbringen kann? Dann sind Sie hier an der richtigen Adresse.

 
 

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium hat dessen ausführliche Fassung am 22.03.2013 freigegeben.